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   VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 246.09   

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Wird zitiert von ...  

  • VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 149.09  

    § 49 WiPrO, § 57e WiPrO, § 6 VwVG, § 13 VwVG, § 319

    Die Anordnung einer Sonderprüfung ist dabei auch zur Kontrolle, ob die Auflage erfüllt wurde, möglich (vgl. Clauß in Hense/Ulrich, a.a.O., § 57 e Rn. 20 sowie zum parallelen Problem des hinreichenden Verdachts eines Mangels: Urteil der Kammer vom 17. September 2010 - VG 16 K 246.09 -, S. 28f. d. Umdr., zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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