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VG Berlin, 20.02.2007 - 5 V 39.06 |
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- VG Berlin, 29.05.2006 - 34 V 9.03
Auszug aus VG Berlin, 20.02.2007 - 5 V 39.06
Es liegt deshalb nahe, dass er sich nicht nur im Wortlaut sondern auch inhaltlich des eingeführten Begriffs der alleinigen Personensorge im Sinne des § 1626 Abs. 1 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches bedient hat (so schon Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 29.05.2006 - VG 34 V 9.03; Urteil v. 19.12.2006 - VG 21 A 811.02 - Urteil v. 14.02.2006 - VG 22 V 64.05 -).Der Sinn und Zweck der vorliegenden Ausweitung des Anspruchs auf Zuzug zu allein Personensorgeberechtigten wird demnach im Wesentlichen darin zu sehen sein, ausländische Sorgerechtsentscheidungen einschließlich der zugrunde liegenden Kindeswohlentscheidung nicht in Frage zu stellen (vgl. auch Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 14.06.2006 - VG 34 V 9.03 -).
- BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische …
Auszug aus VG Berlin, 20.02.2007 - 5 V 39.06
Dabei ist für die dem Gericht im Rahmen des § 114 der Verwaltungsgerichtsordnung auferlegte Überprüfung der von der Auslandvertretung vorzunehmenden Ermessensentscheidung maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier des Remonstrationsbescheides des Verbindungsbüros in Pristina vom 16. Mai 2006 - abzustellen (vgl. nur BVerwGE 97, 301, 310).