Rechtsprechung
| VG Berlin, 22.05.2012 - 21 K 102.12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 20 RettDG BE, § 1 FeuerwEBenGebO BE, § 2 FeuerwEBenGebO BE, § 3 FeuerwEBenGebO BE, Anl B1 FeuerwEBenGebO BE
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 28.02.2012 - 21 K 571.10
Fehlerhafte Abrechnung von Notfalleinsätzen der Berliner Feuerwehr bei der …
Dabei verlangte die Berliner Feuerwehr pro Abrechnungsfall die sich aus der Berliner Feuerwehrbenutzungsordnung ergebende Gebühr, die 2003 auf 281, 43 EUR für den Einsatz eines Rettungswagens bzw. auf 349, 73 EUR für den Einsatz eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges festgesetzt wurde, was zu andauernden Streitigkeiten zwischen den Beteiligten geführt hat (vgl. etwa das Klageverfahren VG 21 K 102.12 [zuvor VG 21 K 1.09]).Insoweit hat die Klägerin ergänzend auf ihren Schriftsatz vom 20. Februar 2012 nebst Anlagen im Verfahren VG 21 K 102.12 (zuvor VG 21 K 1.09) Bezug genommen.
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