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   VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10 V   

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VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10 V (https://dejure.org/2011,10367)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.08.2011 - 35 K 414.10 V (https://dejure.org/2011,10367)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. August 2011 - 35 K 414.10 V (https://dejure.org/2011,10367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 6 Abs 4 AufenthG, § 31 Abs 3 AufenthG, Art 7 S 1 MSA, § 159 FamFG
    Anspruch auf Erteilung eines Visums für ein peruanisches Kind zum Zwecke des Kindernachzugs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 6 Abs. 4, AufenthG § 32 Abs. 3
    Kindernachzug, minderjährig, allein personensorgeberechtigter Elternteil, gewöhnlicher Aufenthalt, ausländische Sorgerechtsentscheidung, ordre public, Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Berlin, 20.07.2010 - 29 K 154.10

    Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu einem in Deutschland lebenden Vater

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Divergenzentscheidung zu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09, vgl. auch VG 29 K 154.10 V, Berufung und Revision zugelassen.

    Es kommt nicht darauf an, ob das Amtsgericht B... das türkische Recht zutreffend angewandt hat, sondern allein auf die Unangemessenheit des Ergebnisses der Entscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 20. Juli 2010 - 29 K 154.10 V -, juris Rn. 18).

    Zu Recht hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 20. Juli 2010 - 29 K 154.10 V, juris, Rn. 23) erkannt, dass bei derartigen Entscheidungen zwar.

  • VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09

    Kindernachzug aus der Türkei; Nichtanerkennung türkischer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie selbst schon das OVG Berlin Brandenburg (a.a.O., Rn. 22) zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.

  • VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 126.09

    Kein Kindernachzug bei nicht anerkennungsfähiger Sorgerechtsübertragung

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Ein im Sinne der deutschen oder auch ausländischen Rechtsordnung "falsches" Ergebnis führt für sich genommen noch nicht zum Verstoß gegen den Vorbehalt des ordre public (daher zweifelhaft VG Berlin, Urteil vom 23. September 2009 - VG 9 K 135.09 V -, juris, und VG Berlin, Urteil vom 1. September 2009 - VG 21 K 126.09 V -, FamRZ 2010, 681, die die ausländische Sorgerechtsentscheidung einer umfassenden inhaltlichen Richtigkeitskontrolle unterziehen).

    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie selbst schon das OVG Berlin Brandenburg (a.a.O., Rn. 22) zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7 April 2009 - BVerwG 1 C 17/08 - juris, Rn. 11) ist im Hinblick auf die gesetzliche Zielsetzung, Kindern unter 16 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, anders als bei den sonstigen Erteilungsvoraussetzungen nicht auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung, sondern auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen.

    Soweit die Beklagte und die Beigeladene unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 (BVerwG, - 1 C 17/08 -, juris, Rn. 29ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, juris, Rn. 17) geltend machen, dass der Lebensunterhalt nicht nur zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, sondern auch spätestens bei Erreichen der Altersgrenze gesichert sein musste, ist dies zutreffend.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Divergenzentscheidung zu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09, vgl. auch VG 29 K 154.10 V, Berufung und Revision zugelassen.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zur Anerkennung ausländischer gerichtlicher Sorgerechtsentscheidungen ausgeführt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris, Rn. 18ff.; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 - juris):.

  • VG Berlin, 23.02.2011 - 34 K 448.09

    Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Familiengerichte

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Daher überzeugen auch die abweichenden Entscheidungen anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 9 K 135.09 V, VG 21 K 126.09 V und VG 34 K 448.09 V) nicht - wie selbst schon das OVG Berlin Brandenburg (a.a.O., Rn. 22) zum Ausdruck bringt - die die ausländische Sorgerechtsentscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Überzeugungskraft, die Dauer des Verfahrens und die nach ihrer Auffassung gebotene Sachaufklärung gleichsam einem Revisionsgericht inhaltlich überprüfen.
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der die Stellung des Kindes als Subjekt im Verfahren, seine Grundrechte und sein rechtliches Gehör schützt (vgl. BVerfG, BVerfGE 64, 180, 191.55, 171, 180, 182 f., FamRZ 2007, 1078).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Nach alledem liegt ein Verstoß gegen den deutschen ordre public erst vor, wenn das Ergebnis in einem so starken Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20/86 -, juris Rn. 6 ff. = FamRZ 1986, 351; BGH, Beschluss vom 18. September 2001, NJW 2002, 960, 961; BGH, Urteil vom 21. April 1998, BGHZ 138, 331, 334; Bumiller/Harders, Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG, 9. Aufl., § 109 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Von einer Rückübertragung auf die Kammer (§ 6 Abs. 3 VwGO) hat der Einzelrichter im Rahmen seines richterlichen Ermessen im Interesse der Beteiligten an einer möglichst baldigen Klärung abgesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 8/04 - juris).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10
    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der die Stellung des Kindes als Subjekt im Verfahren, seine Grundrechte und sein rechtliches Gehör schützt (vgl. BVerfG, BVerfGE 64, 180, 191.55, 171, 180, 182 f., FamRZ 2007, 1078).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 377/97

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils wegen im Ausland

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

  • BVerfG, 12.09.2006 - 2 BvR 2216/05
  • VG Berlin, 16.02.2007 - 4 V 40.05

    Familiennachzug eines peruanischen Kindes zu seinem in Deutschland lebenden Vater

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08

    Kindernachzug; Mazedonien; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

  • VG Berlin, 26.02.2008 - 7 V 46.06

    Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 7 B 24.05

    Ausländerrecht; Verwaltungsprozessrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11

    Kindernachzug; Mongolei; alleiniges Sorgerecht; Übertragung bei nicht

    Angesichts des Alters der Klägerin im Zeitpunkt der mongolischen Sorgerechtsentscheidung kann hier offen bleiben, ob die fehlende Anhörung bei einem Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ebenfalls in der Regel einen Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public begründet, oder ob aufgrund der differenzierenden Regelungen in § 159 Abs. 2 FamFG in diesen Fällen zusätzlich zu verlangen ist, dass der Verzicht auf einen Anhörung schlechterdings und offenkundig mit dem Kindeswohl unvereinbar ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. August 2011 - 35 K 414.10 V - juris Rn. 43 ff.).
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