Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.08.2011 - 1 K 5.10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulässiges Inkasso für Abo-Fallen

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Inkassounternehmen darf weiterhin Forderungen einziehen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    DOZ Deutsche Zentral Inkasso erhält beim VG Berlin Recht

mehr

    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2011)

    Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2011)

    Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    Inkassounternehmen darf trotz mehrfacher Beschwerden weiterhin Forderungen für Abo-Falle einziehen / Forderungen der Abo-Fallen damit aber noch nicht rechtmäßig




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 20.08.2012 - III B 246/11  

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit - Einkünftequalifikation bei

    Dagegen besteht für Inkassodienstleiter, insbesondere im Bereich des auch vom Kläger betriebenen sog. Mengeninkassos, keine gesetzliche Verpflichtung, in jedem Einzelfall eine angemahnte Forderung zuvor auf ihren tatsächlichen Bestand hin zu prüfen (Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 2011 1 K 5.10, juris; Feller in Göttlich/Mümmler, a. a. O., "Inkassobüro", unter 2.).
  • FG Hamburg, 14.02.2011 - 3 KO 197/10  

    Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr im Verfahren des vorläufigen

    Parallel zur Klage 1 K 5/10 hat der Antragsteller sich im hier interessierenden Verfahren 1 V 6/10 wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Bescheids beim Finanzgericht (FG) anwaltlich vertreten lassen.

    Für das Klageverfahren 1 K 5/10 gegen den Kindergeld-Aufhebungs- und -Rückforderungsbescheid und für das gerichtliche AdV-Verfahren sind im richterlichen Erörterungstermin vom 4. Mai 2010 unter Mitwirkung des anwaltlichen Vertreters sowohl eine tatsächliche Verständigung über einen abweichenden Zeitraum der Kindergeld-Voraussetzungen als auch - über die gestellten Anträge hinaus - eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen.

  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 45/12  

    Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister

    Aber es liegen ausreichende Beweisanzeichen dafür vor, dass sich der Kläger bei Erlass des Widerrufsbescheids, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit (vgl. BGH Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 -, juris = NJW 2011, 3234 f.; VG Berlin Urteil vom 25.08.2011 - 1 K 5.10 -, juris), in ungeordneten Vermögensverhältnissen befand.
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