Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2005 - 3 LB 18/04  

    Ferienappartement, Rundfunkgebühr, Gebührenpflicht, Hotelprivileg

    Dem Erfordernis des Vorhandenseins eines Erstgerätes (von Erstgeräten) wird im vorliegenden Zusammenhang - gewerbliche Vermietung von Ferienappartements - jedoch dadurch Rechnung getragen, dass das (die) in einem der sieben Ferienappartements bereit gehaltene(n) Rundfunkempfangsgerät(e) als Erstgerät(e) behandelt wird (werden) und die Klägerin insoweit zur vollen Rundfunkgebühr heranzuziehen ist (offen gelassen vom OVG Hamburg, a.a.O., und vom VG Braunschweig, Urt. v. 18.12.2003 - 5 A 237/03 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05  
    Dem Erfordernis des Vorhandenseins eines Erstgerätes (von Erstgeräten) wird im vorliegenden Zusammenhang - gewerbliche Vermietung von Ferienappartements - jedoch dadurch Rechnung getragen, dass das (die) in einem der sieben Ferienappartements bereit gehaltene(n) Rundfunkempfangsgerät(e) als Erstgerät(e) behandelt wird (werden) und die Klägerin insoweit zur vollen Rundfunkgebühr heranzuziehen ist (offen gelassen vom OVG Hamburg, a.a.O., und vom VG Braunschweig, Urt. v. 18.12.2003 - 5 A 237/03 -).
  • VG Schleswig, 02.08.2004 - 15 A 342/03  
    Das erkennende Gericht schließt sich daher der insoweit auch vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht vertretenen Auffassung an (Urteil vom 20. Juli 1988, 0VG Bf. VI 36/87; Beschluss vom 28.11.2001, 4 Bf. 409/00; so auch VG Braunschweig, Urteil vom 18.12.2003, 5 A 237/03).
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  • VG Lüneburg, 14.06.2005 - 4 A 100/04  

    Keine Ermäßigung der Rundfunkgebühren für eine gewerkschaftliche

    Mit der Bestimmung wird pauschalierend auf den tatsächlichen Umfang der Nutzung abgestellt und diese - wiederum pauschal - mit 50 % angenommen (VG Braunschweig, Urteil vom 18.12.2003 - 5 A 237/03 -, zit. nach juris).
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 130/04  

    Rundfunkgebühren für Ferienwohnungen

    Der Kläger ist, obwohl der Schriftwechsel mit der GEZ vorher von beiden Eheleuten geführt wurde, Adressat des streitgegenständlichen Bescheides vom 02.10.2003 und somit als Rundfunkgebührenteilnehmer anzusehen (vgl. Entscheidung der erkennenden Kammer vom 18.12.2003 - 5 A 237/03 -).
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 34/04  

    Ermäßigte Rundfunkgebühr für Hotelsuiten; zu den Anforderungen an Erst- und

    Auch Hotelsuiten sind dabei Gästezimmer i. S. d. § 5 Abs. 2 Satz 3 RGebStV a. F. Zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals hat die Kammer in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 18. Dezember 2003 (5 A 237/03) bezogen auf Ferienappartements ausgeführt:.
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 183/04  

    Ermäßigte Rundfunkgebühr für Ferienwohnungen/-appartements; zu den Anforderungen

    Zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals hat die Kammer in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 18. Dezember 2003 (5 A 237/03) ausgeführt:.
  • VG München, 03.07.2009 - M 6b K 08.4570  

    Rundfunkgebühren für Geräte in Hotelzimmern - doppelte Privilegierung durch das

    Das erkennende Gericht folgt dieser Rechtsprechung (siehe auch VG Braunschweig vom 18.12.2003 Az.: 5 A 237/03).
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