Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wohnsitzauflage zu Duldung zwecks Identitätsklärung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wohnsitzauflage zu Duldung zwecks Identitätsklärung
Wird zitiert von ... (2)
- VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausreisepflichtiger geduldeter Ausländer in der …
Die Kammer hat vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bei der Beurteilung, ob der weitere Aufenthalt eines Ausländers in der "Einrichtung Identitätsklärung" noch ermessensfehlerfrei ist, maßgeblich darauf abgestellt, wie lange sich der Ausländer bereits in der Einrichtung aufhält und welche Maßnahmen in Bezug auf die Feststellung seiner Identität getroffen wurden, zu welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen diese Maßnahmen geführt haben und ob bzw. welche für die Zukunft als sinnvoll zu erachtenden weiteren Maßnahmen sich daraus ergeben (vgl. B. d. Kammer v. 19.12.2002 - 3 B 348/02 - und Urt. d. Kammer v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).Denn eine solche Maßnahme bedarf nach Ansicht der Kammer einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (vgl. Urt. v. 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).
- VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Wohnsitzauflage bei Geduldeten; Aufhebung; Duldung; Einrichtung …
Die Kammer hält jedoch nicht mehr an ihrer Rechtsprechung fest, dass dann, wenn eine neue Duldung mit derselben wiederum selbständig anfechtbaren Auflage ergeht bzw. eine Verlängerung erfolgt, gleichzeitig eine konkludente Aufhebung der ursprünglichen Auflage erfolgt und sich dadurch die vorhergegangene (erstmalig erteilte) Auflage erledigt (vgl. Urt.d.erk.Kammer v. 31.01.2002 - 3 A 292/00 - und vom 29.08.2002 - 3 A 110/02 -).
