Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnsitzauflage bei Geduldeten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wohnsitzauflage bei Geduldeten

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 56 Abs. 3 S. 2; AuslG § 44 Abs. 6; VwVfG § 48; VwVfG § 49; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Ausländer, Duldung, Wohnsitzauflage, Räumliche Beschränkung, Auflagen, Anfechtbarkeit, Verwaltungsakt, Dauerwirkung, Ausreiseeinrichtung, Identitätsklärung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zulässigkeit, Umdeutung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Bamberg, 24.06.2008 - 2 Ss 45/08  

    Aufenthaltsrecht: Divergenzvorlage zum BGH zur Frage der Strafbarkeit eines

    Nach dieser Bestimmung ist festgeschrieben, dass räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach dem AufenthG und nach anderen Gesetzen - hierunter fällt damit auch die hier maßgebliche Begrenzung des Aufenthaltes auf den Landkreis K. - in ihrem Bestand nicht von einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung abhängig sind und in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (BayVGH, Beschluss vom 23.08.2007 - Az. 24 ZB 05.1403 und Beschluss vom 07.08.2007 - Az. 19 CS 07.1167 sowie zur entsprechenden Regelung in § 44 Abs. 6 AuslG vor dem 01.01.2005: BayVBl 2000, 154/155; VG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 B 242/03 und VG Dessau, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 B 760/04; Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 51 Rn. 18).
  • VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03  

    Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausreisepflichtiger geduldeter Ausländer in der

    Dem Kläger kann deswegen nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Aufhebung der Wohnsitzauflage gemäß den §§ 48, 49 VwVfG zustehen, der sich im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null in einen Anspruch auf Aufhebung bzw. Widerruf selbst umwandeln kann (vgl. Urt. d. Kammer v. 11.09.2003 - 3 A 340/02 - B. v. 30.04.2003 - 3 B 242/03 -).
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