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   VG Bremen, 21.02.2011 - 6 V 879/10   

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Wird zitiert von ...  

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11  

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

    Für die Zeit bis zur Verfahrensverbindung tragen die Kosten des Verfahrens 6 V 879/10 die Antragsgegnerin zu 3/4 und der Beigeladene zu 1. zu 1/4 und die Kosten des Verfahrens 6 V 1020/10 die Antragsgegnerin und der Beigeladene zu 1. jeweils zur Hälfte.
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