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   VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 253/10   

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Wird zitiert von ...  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2012 - 10 N 47.10  

    Beuth Hochschule für Technik; Exmatrikulation; endgültiges Nichtbestehen;

    Es gehört zu den allgemein anerkannten prüfungsrechtlichen Grundsätzen und ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, dass das unentschuldigte Fernbleiben von einer Prüfung mit der Bewertung der Prüfungsleistung als nicht bestanden sanktioniert und damit die Nichtleistung einer nicht ausreichenden Leistung gleichgestellt werden darf, sofern für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme bestand und seine Nichtteilnahme nicht entschuldigt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7; VG Cottbus, Urteil vom 27. April 2012 - 1 K 253/10 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
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