Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 17/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ...
- VG München, 21.06.2012 - M 3 E 12.1030
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium außerhalb der Kapazität
Es sprechen gute Gründe dafür, die Zulässigkeit eines Antrags auf außerkapazitäre Berücksichtigung von der vorherigen Bewerbung im regulären Vergabeverfahren, also um einen innerkapazitären Studienplatz abhängig zu machen; jedenfalls aber besteht kein Grund, im Verfahren nach § 123 VwGO durch Verpflichtung des Antragsgegners zu einer vorläufigen Zulassung die Hauptsache vorweg zu nehmen, wenn der gerichtlich beantragte Studienplatz nicht bereits im regulären Vergabeverfahren beantragt worden war (vgl. OVG NRW vom 12.10.2010, Az. 13 C 268/10; VG Düsseldorf vom 8.12.2010, Az. 15 Nc 17/10, m.w.N.).
