Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 09.11.2009 - 23 K 4949/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bindende Verweisung Wohnung außerhalb des Óbergangsheims Zusicherung Klärung dem Grunde nach Zumutbarkeit der Unterbringung Sachleistungsprinzip Menschenwürde Lärmbelästigungen Größe der Familie Dauer der Unterbringung Erkrankungen soziale Nachteile für Kinder
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GVG § 17 a Abs 2 S 3 VwVfG NRW § 38 AsylbLG § 3 Abs 1 AsylbLG § 3 Abs 2 S 1 AsylVfG § 53
Bindende Verweisung Wohnung außerhalb des Übergangsheims Zusicherung Klärung dem Grunde nach Zumutbarkeit der Unterbringung Sachleistungsprinzip Menschenwürde Lärmbelästigungen Größe der Familie Dauer der Unterbringung Erkrankungen soziale Nachteile für Kinder - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 53 Abs. 1, GVG § 17 a Abs. 2 S. 3, AsylbLG § 3 Abs. 2, VwVfG NRW § 38
Wohnungszuweisung, Gemeinschaftsunterkunft, Asylbewerberleistungsgesetz
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Unterbringung im Asylbewerberwohnheim bis zu vier Jahre zulässig
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2012 - L 20 AY 140/11
Sozialhilfe
Das VG wies die Klage ab (rechtskräftiges Urteil vom 09.11.2009 - 23 K 4949/08).Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob man das Begehren als unmittelbar auf die Gewährung von Leistungen (für Kosten der Unterkunft und Heizung) gerichtet ansieht oder - wie das VG Düsseldorf in dem vorangegangenen Verfahren 23 K 4949/08 - einen Anspruch auf die Erteilung einer Zusicherung nach § 35 VwVfG bzw. einer Zustimmung i.S.v. § 35 Abs. 2 S. 4 SGB XII (= § 29 Abs. 1 S. 5 SGB XII a.F.) untersucht.
