Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 15 Nc 84/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Direktbewerbungen als Voraussetzung für eine Studienplatzklage?




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 17/10  
    Unbeschadet etwaiger Bedenken gegen seine Zulässigkeit, die bestehen, wenn es entgegen der durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigten Rechtsprechung der Kammer an einer vorherigen fristgerechten Bewerbung um den Erhalt eines innerkapazitären Studienplatzes mit Bezug auf die gerichtlich in Anspruch genommene Hochschule fehlt, vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 1. September 2010, 15 Nc 15/10, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 C 268/10, jeweils juris und www.nrwe.de, ferner Beschluss der Kammer vom 23. November 2010, 15 Nc 84/10, juris und www.nrwe.de, im Einzelnen zu den Anforderungen einer innerkapazitären Bewerbung für die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008, 3 Nc 216/07, juris, und VG Münster, Beschluss vom 12. März 2009, 9 L 45/09, juris, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls unbegründet.
  • VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 43/10  
    Unbeschadet etwaiger Bedenken gegen seine Zulässigkeit, die bestehen, wenn, wie hier, durch die Stiftung für Hochschulzulassung eine auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkte Teilzulassung bei einer anderen Universität (hier: Universität Marburg) angeboten worden ist, vgl. zur Erledigung des Rechtsstreits durch anderweitige Zuweisung eines Teilstudienplatzes: OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 3 Nc 53/05, NVwZ-RR 2006, 797-798; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. September 2006, NC 9 S 77/06, NVwZ-RR 2007, 177-178 zum fehlenden Anordnungsgrund bei Teilzulassung an einer anderen Hochschule, sowie ferner dann, wenn es entgegen der durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigten Rechtsprechung der Kammer an einer vorherigen fristgerechten Bewerbung um den Erhalt eines innerkapazitären Studienplatzes mit Bezug auf die gerichtlich in Anspruch genommene Hochschule fehlt, vgl. dazu die Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 1. September 2010, 15 Nc 15/10, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 13 C 268/10, jeweils juris und www.nrwe.de, ferner Beschluss der Kammer vom 23. November 2010, 15 Nc 84/10, juris und www.nrwe.de, im Einzelnen zu den Anforderungen einer innerkapazitären Bewerbung für die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008, 3 Nc 216/07, juris, und VG Münster, Beschluss vom 12. März 2009, 9 L 45/09, juris, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls unbegründet.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2011 - 15 K 8067/09  
    vgl. für den Studiengang Pharmazie: VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2010, 15 Nc 84/10, n.v.
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