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   VG Düsseldorf, 28.07.2003 - 19 K 8606/99   

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VG Düsseldorf, 28.07.2003 - 19 K 8606/99 (https://dejure.org/2003,27275)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2003 - 19 K 8606/99 (https://dejure.org/2003,27275)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 19 K 8606/99 (https://dejure.org/2003,27275)
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  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2003 - 19 K 8606/99
    Ferner ist die Klägerin der Auffassung, dass trotz des Umstandes, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Juni 2001 - 5 C 6.00 - das auf die Entscheidung der Kammer vom 17. Januar 1997 ergangene Berufungsurteil aufgehoben und damit letztlich die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt habe, der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung bestehe.
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2003 - 19 K 8606/99
    Dieses gilt gleichermaßen für die an diesen Hilfetatbestand anknüpfende Annexleistung des § 39 SGB VIII. vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 - und vom 4. September 1997 - 5 C 11.96 -, Oberverwaltungsgericht für das Land NRW, Urteil vom 25. April 2001 - 12 A 924/99 - Die Klägerin besitzt diesen Status nicht.
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96

    Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2003 - 19 K 8606/99
    Dieses gilt gleichermaßen für die an diesen Hilfetatbestand anknüpfende Annexleistung des § 39 SGB VIII. vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 - und vom 4. September 1997 - 5 C 11.96 -, Oberverwaltungsgericht für das Land NRW, Urteil vom 25. April 2001 - 12 A 924/99 - Die Klägerin besitzt diesen Status nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.07.2003 - 19 K 8606/99
    Dieses gilt gleichermaßen für die an diesen Hilfetatbestand anknüpfende Annexleistung des § 39 SGB VIII. vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 - und vom 4. September 1997 - 5 C 11.96 -, Oberverwaltungsgericht für das Land NRW, Urteil vom 25. April 2001 - 12 A 924/99 - Die Klägerin besitzt diesen Status nicht.
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