Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sperrungsanordnung Provider Zugang Glücksspiel Klagebefugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwGO § 42 Abs 2 GlüStV § 9 Abs 1 S 2 GlüStV § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Sperrungsanordnung Provider Zugang Glücksspiel Klagebefugnis

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten öffentlichen Glücksspiel rechtswidrig




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Wird zitiert von ...  

  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10  

    GlüStV - Düsseldorf will Domain-Namen sperren

    Diese Norm lässt lediglich anderweitig begründete Verpflichtungen fortbestehen; sie stellt aber keinen eigenständigen Tatbestand dar, mit dem eine Haftung nach dem Telemediengesetz begründet wird, vgl. Billmeier in Manssen (Hrsg.) Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar Band 2 (Stand 12/09) § 7 TMG Rn 49; VG Düsseldorf, Urteile vom 29.11.2011 - 27 K 3883/11 und 27 K 5887/10 -.

    Die zivilrechtlichen Grundsätze sind somit nach Auffassung des Gerichts nicht im Rahmen der ordnungsrechtlichen Heranziehung übertragbar, vgl. auch VG Düsseldorf, Urteile vom 29.11.2011 - 27 K 3883/11 und 27 K 5887/10 -.

    vgl. zum Aspekt der Rechtsänderung auch VG Düsseldorf, Urteile vom 29.11.2011 - 27 K 3883/11 und 27 K 5887/10 -.

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