Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 27 S 1 HHG, § 80 Abs 5 VwGO, § 48 Abs 1 VwVfG HE, § 52 Abs 1 VwVfG HE
Entziehung eines Doktorgrads
Wird zitiert von ...
- VG Darmstadt, 14.04.2011 - 3 K 899/10
Entziehung eines Doktorgrads
Mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA - hat die vormalige 7. Kammer des erkennenden Gerichts die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nr. 2 des Bescheids der Beklagten vom ... wiederhergestellt, im Übrigen jedoch den Antrag abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, den Inhalt der beigezogenen Behördenakten der Beklagten (ein Heft Verwaltungsverfahrensakte, ein Ordner Fachbereichsakte, ein Heft Promotionsakte), die Dissertation der Klägerin als Buch mit dem Titel: "...", M.-Verlag, ..., sowie ein Band Gerichtsakten des VG Darmstadt in dem Verfahren 7 L 898/10.DA verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung gewesen sind.
Es ist nicht erforderlich, dass der Umfang einer behaupteten Täuschung und auch die Zeitdauer des Entzugs des Doktorgrads näher geregelt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.2006 - 6 B 67/06 -, Buchholz 31.6 § 48 VwVfG Nr. 116;… VG B-Stadt, Urt. v. 23.05.2007 - 12 E 2262/05 -, juris;… Bay. VGH, Urt. v. 04.04.2006 - 7 BV 05.388 -, BayVBl. 2007, 281; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285; VG Darmstadt, Beschl. v. 03.08.2010 - 7 L 898/10.DA -).
Hierzu hat das Gericht in dem Beschluss vom 03.08.2010 in dem Eilverfahren gleichen Rubrums 7 L 898/10.DA (S. 6 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt:.
44 Es ist für die Ursächlichkeit der von der Klägerin begangenen Täuschung auch nicht von Bedeutung, ob ihr für eine korrekte, andere Arbeit, als sie sie tatsächlich vorgelegt hat, der Doktorgrad verliehen worden wäre, maßgeblich ist allein die vorgelegte Arbeit (VG Darmstadt, Beschl. v. 03.08.2010, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, st. Rspr., vgl. Urt. v. 18.11.1980 - IX 1302/78 -, ESVGH 31, 54; Beschl. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285).
