Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 24.08.2006 - 8 G 1492/05 |
Volltextveröffentlichungen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 60 a Abs. 2
Bosnien-Herzegowina, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Duldung, Krankheit, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Krankenversicherung, Situation bei Rückkehr, psychische Erkrankung, Darlegung, Glaubhaftmachung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Abschiebungsverbot liegt nicht vor, wenn Krankheit von Ausländer auch im Falle seiner Rückkehr behandelt werden kann
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