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   VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07   

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https://dejure.org/2007,24792
VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07 (https://dejure.org/2007,24792)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 29.08.2007 - 3 G 1267/07 (https://dejure.org/2007,24792)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 29. August 2007 - 3 G 1267/07 (https://dejure.org/2007,24792)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 19.09.2006 - 5 B 327/06

    Pflegegeld, Hilfe zur Erziehung, Personensorgeberechtigter

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
    Schon daraus folgt, dass ein Bewilligungsbescheid über eine Hilfeart nicht aufgehoben werden muss, sondern die bisherige Hilfe eingestellt wird, weil sich der Verwaltungsakt erledigt hat, § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.09.2006, - 5 B 327/06 -, JAmt 2007, 316).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
    Die Hilfe zur Erziehung passt sich nämlich der Dynamik des sich verändernden Hilfebedarfs an, so dass dem Bewilligungsbescheid grundsätzlich keine Dauerwirkung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1981 - 5 C 56/80 -, BVerwGE 64, 224 [228]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99

    Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
    Dieser Bescheid unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.2001, - 2 S 1198/99 -, NVwZ-RR 2002, 581 m. w. Nw.).
  • VGH Hessen, 06.11.2007 - 10 TG 1954/07

    Rechtsnatur des Hilfeplans; Wirkung und Wirkungsdauer eines Hilfeplans;

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. August 2007 - 3 G 1267/07 -, soweit hiermit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen.
  • VG München, 29.08.2012 - M 18 E 12.3635

    Einstweilige Anordnung

    Das Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers gemäß § 5 SGB VIII erstreckt sich, wie von der Antragsgegnerin zutreffend ausgeführt, nur auf Einrichtungen, die in der Lage sind, die im Einzelfall gebotene Hilfe zu erbringen, die also für den bestehenden Hilfebedarf auch geeignet sind (BayVGH v. 30.3.2006, 12 B 04.1261, VG Darmstadt v. 29.8.2007, 3 G 1267/07), wobei der Antragsgegnerin bei der Bewertung der Geeignetheit, wie aufgezeigt, ein Beurteilungsspielraum zusteht, von dem sie in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise Gebrauch gemacht hat.
  • VG München, 20.08.2012 - M 18 E 12.3431

    Einstweilige Anordnung

    Das Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers gemäß § 5 SGB VIII erstreckt sich, wie von der Antragsgegnerin zutreffend ausgeführt, nur auf Einrichtungen, die in der Lage sind, die im Einzelfall gebotene Hilfe zu erbringen, die also für den bestehenden Hilfebedarf auch geeignet sind (BayVGH v. 30.3.2006, 12 B 04.1261, VG Darmstadt v. 29.8.2007, 3 G 1267/07), wobei der Antragsgegnerin bei der Bewertung der Geeignetheit, wie aufgezeigt, ein Beurteilungsspielraum zusteht, von dem sie in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise Gebrauch gemacht hat.
  • VG Arnsberg, 14.02.2012 - 11 K 34/11
    vgl. Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt, Beschluss vom 29.08.2007 - 3 G 1267/07 -, in: Jugendamt (JAmt) 2008, S. 323.
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