Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 06.11.2008 - 1 K 628/08.F (3) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 10 GG, § 88 TKG, § 4 WpHG
Schutz von E-Mail-Daten durch das Fernmeldegeheimnis - JurPC
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Vorlage von Mitarbeiter-E-Mails
- kanzlei.biz
Fernmeldegeheimnis bei E-Mails nur in begrenztem Umfang
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fernmeldegeheimnis - abgespeicherte Emails sind nicht geschützt
- haerting.de
Kurzfassungen/Presse (14)
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Private E-Mails am Arbeitsplatz genießen eingeschränkten Schutz des Fernmeldegeheimnisses [Arbeitsplatz, E-Mails, Fernmeldegeheimnis]
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter eine Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Verdacht des Insiderhandels: Arbeitgeber können zur Herausgabe von E-Mails ihrer Arbeitnehmer verpflichtet sein
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Private E-Mails am Arbeitsplatz genießen eingeschränkten Schutz des Fernmeldegeheimnisses
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fernmeldegeheimnis: Gilt nicht für abgespeicherte E-Mails
- datenschutz-praxis.de (Kurzinformation)
Kein umfassender Geheimnisschutz privater E-Mails
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verdacht des Insiderhandels: Arbeitgeber können zur Herausgabe von E-Mails ihrer Arbeitnehmer verpflichtet sein
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verneint den Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Private E-Mails am Arbeitsplatz genießen eingeschränkten Schutz des Fernmeldegeheimnisses
- urheberrecht.org (Pressemeldung)
Empfangene und abgespeicherte E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- lto.de (Kurzinformation)
BaFin darf dem Fernmeldegeheimnis nicht unterliegende E-Mails einer AG zur Ermittlung bei "Insiderhandelsgeschäften" an ausländische Behörden weiterleiten
Besprechungen u.ä.
- luther-lawfirm.com
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Schutz von Arbeitnehmer-E-Mails durch das Fernmeldegeheimnis ist begrenzt
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 06.11.2008 - 1 K 628/08.F (3)
- VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
Zeitschriftenfundstellen
- WM 2009, 948
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10
Zugriff der Arbeitgeberin auf private E-Mails der Arbeitnehmerin; unbegründete …
Gestattet wie vorliegend ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände dementsprechend nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses (LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Hessischer VGH 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z - NJW 2009, 2470; VG Frankfurt 6. November 2008 - 1 K 628/08.F - WM 2009, 948).
