Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03 (V) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 KredWG, EWGRL 22/93, Art 10 EG, Art 49 EG, Art 50 EG
Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäfte im Inland - rws-verlag.de
Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland auch ohne eigene inländische Zweigstelle
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland auch ohne eigene inländische Zweigstelle
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, §§ 37, 32; RL 93/22/EWG Art. 1
Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland auch ohne eigene inländische Zweigstelle - hessen.de (Pressemitteilung)
Wer gewerbsmäßig in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, bedarf zuvor eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Der Verkauf von Genussrechtsscheinen an Anleger ist keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern ein erlaubnispflichiges Bankgeschäft
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Erlaubnispflicht für gewerbsmäßiges Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland auch ohne eigene inländische Zweigstelle
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03 (V)
- VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2004, 1259
- WM 2004, 1917
Wird zitiert von ... (4)
- VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
Grenzüberschreitende Bankgeschäfte; Erlaubnispflichtigkeit
Für diese Art der Bankgeschäfte und für die Anforderungen ihres Betriebs im Inland hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 9.5.2004 (9 G 6406/03 (V) - WM 2004, 1917 = ZIP 2004, 1259) unter anderem Folgendes ausgeführt:.Allerdings hat der EuGH sich bislang noch nicht ausdrücklich mit einer Fallgestaltung befasst, die derjenigen ähnelt, wie sie die Kammer in diesem Verfahren oder in dem Finanzkommissionsgeschäfte betreffenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 9 G 6496/03 (V) zu beurteilen hatte.
- VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
Finanzdienstleistung; Erlaubnisvorbehalt; inländische Zweigstelle
Die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerblichen Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleiistungen, die ohne verfestigt Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt würden - begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken (entgegen VG Frankfurt am Main vom 7. Mai 2004 - 9 G 6496/03[V]), ZIP 2004, 1259). - VG Frankfurt/Main, 05.08.2004 - 9 G 7429/03
Erlaubnispflicht bei Finanzkommissionsgeschäften
Dies hat die Kammer in ähnlichen Fällen bereits mehrfach entschieden (Beschluss vom 12.06.2003 - 9 G 955/03(1); Beschluss vom 07.05.2004 - 9 G 6496/03(V)); daran wird auch hier festgehalten.Nach Auffassung der Kammer kann nämlich weder aus § 33 Abs. 1 Nr. 6 KWG noch aus §§ 53 ff. KWG hergeleitet werden, dass Bankgeschäfte nur dann im Inland betrieben werden, wenn zumindest eine Zweigstelle in Deutschland unterhalten wird (Beschluss vom 07.05.2004 - 9 G 6496/03(V)).
- KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07
Anforderungen an einen Emissionsprospekt: Hinweis auf negative Pressestimmen zu …
Auch zu dem Vorbringen des Beklagten zu 1., wonach die in dem Aufsatz von Sahavi (ZIP 2005, 929 ff) zu Fußn. 3 und 4 zitierten Entscheidungen - bis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 7. Mai 2004 (9 G 6496/03) - nicht veröffentlich worden seien und die Veröffentlichung der Entscheidung vom 7. Mai 2004 erst in dem im Juli 2004 erschienenen Heft der ZIP (dort Seiten 1259 ff) erfolgt sei, hat die Klägerin nicht mehr im Einzelnen Stellung genommen.
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