Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 VAG, § 4 VAG, § 5 Abs 1 VAG, § 81 VAG, § 83 VAG
    Qualifizierung eines Scheinversicherungsunternehmens als Versicherungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1 VAG.

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch Schein-Versicherungsunternehmen ist Versicherungsunternehmen

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08  

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2008 - Az. 1 O 1921/08.F - und der Festsetzungsbeschluss vom 14. August 2007 - Az. 1 G 2541/06 -, soweit er sich auf den Antragsgegner bezieht, aufgehoben und das Verfahren wird zur Entscheidung über den Antrag der Antragsteller auf Festsetzung der Vergütung an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Frankfurt zurückverwiesen.

    Bezogen auf das vorliegende Verfahren lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz mit Beschluss vom 7. September 2006 (Az. 1 G 2541/06) ab, die nur für den Verein erhobene Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 1. Februar 2007 (Az. 6 TG 2244/06) zurück.

    den zugunsten der Antragsteller ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - 1 G 2541/06 (2) - ohne Datum, ausgefertigt am 15. August 2007, aufzuheben.

  • VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 159/08  

    Keine Versicherungsaufsicht über Unternehmen, die nur den Anschein erwecken, dass

    An der im Beschluss der Kammer vom 07.09.2006 (1 G 2541/06) geäußerten Auffassung, dass der Versicherungsaufsicht nach § 81ff. VAG auch solche Unternehmen unterliegen, die im Geschäftsverkehr den Eindruck erwecken, Versicherungsgeschäfte zu tätigen, obwohl sie tatsächlich keine Versicherungsgeschäfte zum Gegenstand haben, hält die Kammer nicht mehr fest.

    Dieser Verein gewährte den Mitgliedern des Klägers Unterstützungsleistungen für Krankheiten, Unfälle und andere Ereignisse nach Maßgabe der Allgemeinen Mitgliederbedingungen der UX e.V. für Krankheitskosten- , Anwartschafts- und Krankentagegeld (MGB-Resident), die jedenfalls noch bis in das Jahr 2008 im Internet veröffentlicht waren und von der erkennenden Kammer in dem Verfahren 1 G 2541/06 noch unmittelbar zur Kenntnis genommen werden konnten (u.a.: http://www.yyy.html [06.09.2006]), und den besonderen Bestimmungen der einzelnen Tarife.

    Dies war auch noch am 06.09.2006 der Fall, jenem Tag, an dem das Gericht im Rahmen des Eilverfahrens 1 G 2541/06 die Internetauftritte der Fa. Z GmbH in Augenschein genommen hat.

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2008 - 1 L 1829/08  

    Ordnungsmaßnahmen gegen Webhoster

    Wie die Kammer bereits in ihrem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 07.09.2006 (1 G 2541/06) entschieden hat, betreibt der Y e.V. im Zusammenwirken mit dem Z e.V. (Neuß) das Versicherungsgeschäft, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht