Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 19.04.2004 - 9 E 6486/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    VG Frankfurt hält schrittweise Absenkung der Versorgungsbezüge von Beamten im Ruhestand für verfassungswidrig

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit der in § 69e BeamtVG getroffenen Regelung über die Absenkung von Versorgungsbezügen




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Wiesbaden, 22.04.2008 - 6 E 720/07  

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Versetzung in

    Der Kläger ist der Ansicht, der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 BeamtVG sei aus denselben Gründen verfassungswidrig, aus denen das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 19.04.2004 - 9 E 6486/03 - beschlossen habe, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 69 e Abs. 2 bis 4 BeamtVG i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar seien.
  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205  

    Versorgungsrecht; Versorgungsabschlag bei psychischer Erkrankung durch private

    Die grundsätzliche Bedeutung kann auch nicht mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 9 E 6486/03 (der - nach juris - vom 19.4.2004 datiert) begründet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR 1387/02 (zit. nach juris) zwischenzeitlich entschieden hat, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach der Höchstversorgungssatz 75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsse (a.a.O., RdNrn. 105 ff.).
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