Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 19.04.2004 - 9 E 6486/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 69e Abs 3 BeamtVG, § 14 Abs 1 BeamtVG, Art 33 Abs 5 GG
Verfassungswidrigkeit der §§ 14 Abs 1 S 1, 69e Abs 3 BeamtVG
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Pressemitteilung)
VG Frankfurt hält schrittweise Absenkung der Versorgungsbezüge von Beamten im Ruhestand für verfassungswidrig
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit der in § 69e BeamtVG getroffenen Regelung über die Absenkung von Versorgungsbezügen
Wird zitiert von ... (2)
- VG Wiesbaden, 22.04.2008 - 6 E 720/07
Zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Versetzung in …
Der Kläger ist der Ansicht, der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 BeamtVG sei aus denselben Gründen verfassungswidrig, aus denen das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 19.04.2004 - 9 E 6486/03 - beschlossen habe, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 69 e Abs. 2 bis 4 BeamtVG i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar seien. - VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205
Versorgungsrecht; Versorgungsabschlag bei psychischer Erkrankung durch private …
Die grundsätzliche Bedeutung kann auch nicht mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 9 E 6486/03 (der - nach juris - vom 19.4.2004 datiert) begründet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 27. September 2005, 2 BvR 1387/02 (zit. nach juris) zwischenzeitlich entschieden hat, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach der Höchstversorgungssatz 75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsse (…a.a.O., RdNrn. 105 ff.).
