Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 3294/08.F(V) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 125a Abs 1 S 1 GG, § 2 BeamtVG, § 107b Abs 1 S 1 BeamtVG, § 32 Abs 2 S 2 BG HE, § 128 Abs 2 S 2 BRRG
Erstattung von Versorgungsaufwendungen; einvernehmliche Übernahme eine Beamten; Quotierung; Beihilfeaufwendungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Klage des Main-Taunus-Kreises auf Übernahme von Versorgungsbezügen zum überwiegenden Teil statt
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Versorgungsleistungen müssen unter bestimmten Bedingungen vom früheren Dienstherrn anteilig übernommen werden
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Haftungsumfang des letzten Dienstherrn für Versorgungsbezüge bemisst sich nach Verhältnis der abgeleisteten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
