Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 3294/08.F(V)   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 125a Abs 1 S 1 GG, § 2 BeamtVG, § 107b Abs 1 S 1 BeamtVG, § 32 Abs 2 S 2 BG HE, § 128 Abs 2 S 2 BRRG
    Erstattung von Versorgungsaufwendungen; einvernehmliche Übernahme eine Beamten; Quotierung; Beihilfeaufwendungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Klage des Main-Taunus-Kreises auf Übernahme von Versorgungsbezügen zum überwiegenden Teil statt

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen müssen unter bestimmten Bedingungen vom früheren Dienstherrn anteilig übernommen werden

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Haftungsumfang des letzten Dienstherrn für Versorgungsbezüge bemisst sich nach Verhältnis der abgeleisteten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten

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