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VG Frankfurt/Main, 24.02.1997 - 10 M 2613/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.02.1997 - 10 M 2613/91
Ist Erledigung eingetreten, kann eine Rechtmäßigkeitskontrolle mit der Feststellungsklage erreicht werden (BVerwG 3.11.1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355, 366). - BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.02.1997 - 10 M 2613/91
Es kann offen bleiben, ob das Rechtsschutzziel der Beklagten in Wahrheit darauf gerichtet ist, von der drohenden Pfändung der Vollstreckungskosten hinsichtlich der Hinzuziehung des Schlüsseldienst für die Wohnungsöffnung vom 19.03.1991 verschont zu werden oder ob sie ein weitergehendes Rechtsschutzziel verfolgt (BFH 13.12.1994 -VII R 18/93-). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.02.1997 - 10 M 2613/91
Daraufhin ordnete das Amtsgericht Frankfurt mit Beschluß vom 18.01.1991- 83 M 971/90- unter Berufung auf die im Antrag genannten Vorschriften und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3.04.1979 (1 BvR 994/76) u.a. an, daß der Vollziehungsbeamte verschlossene Türen und Behältnisse der Beklagten öffnen lassen und, wenn er Widerstand findet, Gewalt anwenden kann.