Rechtsprechung
| VG Freiburg, 11.08.2003 - A 1 K 10680/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein vorläufiges Bleiberecht wegen Homosexualität oder Wehrdienstentziehung des Asylsuchenden.
- Justiz Baden-Württemberg
Kein vorläufiges Bleiberecht wegen Homosexualität oder Wehrdienstentziehung des Asylsuchenden.
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 16a Abs 4 GG, § 51 Abs 1 AuslG, § 30 Abs 1 AsylVfG, § 26a AsylVfG
Kein vorläufiges Bleiberecht wegen Homosexualität oder Wehrdienstentziehung des Asylsuchenden. - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Türkei; Staatliche unmittelbare und mittelbare Verfolgung; Homosexualität
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 22.01.2004 - A 1 K 11389/03
Wahrscheinliche Retraumatisierung als Abschiebungshindernis
Soweit er gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Abänderung des negativen Beschlusses vom 11.08.2003 (A 1 K 10680/03) verfolgt, ist der Antrag zwar zulässig, aber unbegründet.
