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   VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2370/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02  

    Familienzuschlag; Kapitalabfindung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2001 - 7 K 2370/00 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2001 - 7 K 2370/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Sigmaringen, 28.09.2011 - 1 K 3529/10  

    Familienzuschlag; Geschiedener Beamter; Abfindung des nachehelichen

    Zur weiteren Begründung seines Widerspruchs legte der Kläger den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.09.2003 im Verfahren 4 S 793/02 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.10.2001 im Verfahren 7 K 2370/00 bei.

    Auf die abweichende Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Unterhaltsverpflichtung in § 5 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG), wo auch nach Zahlung einer Abfindung anstelle laufender Unterhaltszahlungen von einer Verpflichtung zum Unterhalt ausgegangen wird (vgl. zur Auslegung dieser Vorschrift die Rechtsprechungsnachweise im Urteil des BVerwG vom 30.01.2003 a.a.O., Rdnr. 10), kann sich der Kläger nicht berufen (a.A. das vom Kläger vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.10.2001 - 7 K 2370/00).

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