Rechtsprechung
   VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb betreffend

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 47 BauO BW, § 50 Nr 2 BauO BW, § 65 BauO BW, Art 14 Abs 1 GG
    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb betreffend

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Abbruch; Abbruchsanordnung; besonderes öffentliches Interesse; besonderes Vollzugsinteresse; Geruchsemission; Gestank; Nachbarschutz; Nutzungsuntersagung; Schweinemast; Schweinestall; Sofortvollzug

Kurzfassungen/Presse

  • vgfreiburg.de (Pressemitteilung)

    Dürfen baurechtliche Maßnahmen gegen einen Schweinemastbetrieb sofort vollzogen werden?




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09  

    Nutzunguntersagung für bordellähnlichen Betrieb als Vergnügungsstätte

    Die sofortige Vollziehung der Untersagung der Nutzung ist im Hinblick auf den Zweck des Baugenehmigungsverfahrens, nämlich der Entstehung baurechtswidriger Zustände durch eine vorbeugende Rechtskontrolle entgegenzuwirken, regelmäßig im öffentlichen Interesse schon dann gerechtfertigt, wenn ein Vorhaben ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgeführt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 31.07.2002 - 2 K 902/02 -, juris).
  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11  

    Abrissverfügung: Vollzug bereits vor Bestandskraft?

    OVG, Beschluss vom 10.05.1994, BauR 1994, 611, m. w. N.; Hess VGH, Beschluss vom 29.05.1985, NVwZ 1985, 664, m. w. N.; VG Freiburg, Beschluss vom 31.07.1992 - 2 K 902/02 -, juris, m. w. N.; VG Bayreuth, Beschluss vom 10.09.2002 - B 2 S 02.740 -, juris, m. w. N.; Dürr, Baurecht, 12. Aufl. 2008, RdNr. 304 m. w. N.; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Juli 2011, Bd. 2, § 65 RdNrn.
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