Rechtsprechung
   VG Göttingen, 27.08.2004 - 2 A 54/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer Anerkennung als Asylberechtigter, hier: Irak

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerruf einer Anerkennung als Asylberechtigter, hier: Irak

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 3; GFK Art. 1 C Nr. 5
    Irak, Araber, Irakischer Nationalkongress, INC, Mitglieder, Kerbala-Aufstand, Asylanerkennung, Widerruf, Änderung der Sachlage, Politische Entwicklung, Fortbestehende Schutzbedürftigkeit, Situation bei Rückkehr, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Übergriffe, Traumatisierte Flüchtlinge, Genfer Flüchtlingskonvention, Auslegung




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Wird zitiert von ... (5)  

  • VG Bremen, 14.06.2007 - 2 K 2168/04  

    Asyl,Türkei

    Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom OVG Bremen mit Beschluss vom 02.06.2004 (2 A 54/04.A) abgelehnt.
  • VG Braunschweig, 16.12.2008 - 5 A 277/08  

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft (Türkei); Kurden; PKK; Sicherheit,

    Dabei ist die Beendigungsklausel des Art. 1 C Ziffer 5 GFK zu berücksichtigen (BVerwG, aaO, VG Göttingen, U. v. 27.08.2004 - 2 A 54/04 -, www.dbovg.niedersachsen.de), wonach die Flüchtlingseigenschaft entfällt, wenn wegen des Wegfalls der anerkennungsbegründenden Umstände ein Flüchtling es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Staates in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
  • VG Göttingen, 24.08.2004 - 2 A 2145/02  

    Apostasie; Aufenthaltsbefugnis; Ehe; Medikamente, Finanzierung durch Behörde;

    Die Kammer verweist zur weiteren Begründung auf ihr dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekanntes Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 A 54/04.
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  • VG Braunschweig, 06.02.2009 - 5 A 233/08  

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, Änderung der Sachlage, Verdacht

    Dabei ist die Beendigungsklausel des Art. 1 C Ziffer 5 GFK zu berücksichtigen (BVerwG, aaO, VG Göttingen, U. v. 27.08.2004 - 2 A 54/04 -, www.dbovg.niedersachsen.de), wonach die Flüchtlingseigenschaft entfällt, wenn wegen des Wegfalls der anerkennungsbegründenden Umstände ein Flüchtling es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Staates in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
  • VG Braunschweig, 10.07.2008 - 5 A 53/07  

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, Verdacht der Unterstützung,

    Die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung liegen danach dann nicht mehr vor, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse nach Ergehen des bestandskräftigen Anerkennungsbescheides dauerhaft erheblich geändert haben, wobei es unerheblich ist, ob die Anerkennung rechtswidrig oder rechtmäßig war (BVerwG, aaO.) Dabei ist die Beendigungsklausel des Art. 1 C Ziffer 5 GFK zu berücksichtigen (BVerwG, aaO., VG Göttingen, U. v. 27.08.2004 - 2 A 54/04 - Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG), wonach die Flüchtlingseigenschaft entfällt, wenn wegen des Wegfalls der anerkennungsbegründenden Umstände der Flüchtling es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Staates in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
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