Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 3830/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Exzenterhaus, Bunker, Hochhaus, Abbruchgenehmigung, Teilbaugenehmigung, Lärm, Baulärm, AVwV-Baulärm
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BauO NRW § 75; BauO NRW § 76; AVwV-Baulärm
Exzenterhaus, Bunker, Hochhaus, Abbruchgenehmigung, Teilbaugenehmigung, Lärm, Baulärm, AVwV-Baulärm
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
Wird zitiert von ... (2)
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4060/08
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
Daraufhin beantragte die Beigeladene jeweils unter dem 14. Dezember 2007 die Erteilung einer Genehmigung für einen "teilweisen Abbruch des denkmalgeschützten 21 m hohen Rund-Hochbunkers (z. Zt. ohne festgesetzte Nutzung) als bauliche Voraussetzung für spätere Bürohochhaus-Aufbauten" (Bl. 17 ff. der Beiakte/Heft 1 zu 5 K 3830/08) sowie die Erteilung einer Baugenehmigung für die "Errichtung eines 15-geschossigen Bürohauses als Aufstockung eines denkmalgeschützten 21 m hohen Rund-Hochbunkers, z. Zt. ohne festgesetzte Nutzung" (Bl. 1 ff. der Beiakte/Heft 4).Hiergegen erhob der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 16. Juli 2008 Klage, die hier unter dem Aktenzeichen 5 K 3830/08 geführt wird; einen Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung jener Klage anzuordnen, lehnte die Kammer mit Beschluss vom 16. Oktober 2008 (5 L 859/08) ab.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (3 Bände) sowie der weiteren Gerichtsverfahren 5 K 3830/08 und 5 L 859/08, 5 K 4367/08, 5 L 920/08 (2 Bände), 5 L 1570/10 (2 Bände) und den Inhalt der in dem vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten/Hefte 1 bis 11) sowie der Beiakte/ Heft 1 zu dem Verfahren 5 K 3830/08 Bezug genommen.
Soweit der Kläger der Ansicht ist, er habe die Offenlegungsbekanntmachung bereits mit Klageschrift vom 16. Juli 2008 in dem Verfahren 5 K 3830/08, dort auf Seite 2, als mangelhaft gerügt, erweist sich dies schlichtweg als nicht zutreffend.
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4367/08
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der weiteren Gerichtsverfahren 5 K 3830/08 und 5 L 859/08, 5 K 4060/08 (3 Bände), 5 L 920/08 (2 Bände), 5 L 1570/10 (2 Bände) und den Inhalt der in dem Verfahren 5 K 4060/08 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten/Hefte 1 bis 11) sowie der Beiakte/ Heft 1 zu dem Verfahren 5 K 3830/08 Bezug genommen.Soweit die Klägerin der Ansicht sein sollte, die Offenlegungsbekanntmachung sei bereits mit Klageschrift vom 16. Juli 2008 in dem Verfahren 5 K 3830/08, dort auf Seite 2, als mangelhaft gerügt worden, erweist sich dies schlichtweg als nicht zutreffend.
