Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 08.04.2008 - 7 L 76/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Neuregelung des Sportwettenmonopols in NRW ist mit den Vorgaben des BVerfG und Gemeinschaftsrecht vereinbar




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07  

    Urteil zum Sportwettenmonopol

    Sowohl nach der alten als auch der neuen Rechtslage steht der Erlass der Untersagungsverfügung im Ermessen der zuständigen Behörde (§ 17 ASOG i.V.m. § 284 StGB i.V.m. Lotteriestaatsvertrag bzw. nunmehr § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV) und sind die Ermessensleitlinien insoweit - angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers für die weitgehende Beibehaltung eines staatlichen Monopols - im Wesentlichen unverändert geblieben (so wohl auch VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 und 201/08 -, beide zitiert nach juris, jeweils Rn. 5; Beschlüsse vom 8. April 2008 - 7 L 76/08, 77/08 und 78/08 -, alle zitiert nach juris, jeweils Rn. 8; sowie VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 8 f. des Umdrucks; a.A. wohl VG Chemnitz, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 K 1516/05 -, S. 8 des Umdrucks).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07  
    Sowohl nach der alten als auch der neuen Rechtslage steht der Erlass der Untersagungsverfügung im Ermessen der zuständigen Behörde (§ 17 ASOG i.V.m. § 284 StGB i.V.m. Lotteriestaatsvertrag bzw. nunmehr § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV) und sind die Ermessensleitlinien insoweit - angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers für die weitgehende Beibehaltung eines staatlichen Monopols - im Wesentlichen unverändert geblieben (so wohl auch VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 und 201/08 -, beide zitiert nach juris, jeweils Rn. 5; Beschlüsse vom 8. April 2008 - 7 L 76/08, 77/08 und 78/08 -, alle zitiert nach juris, jeweils Rn. 8; sowie VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 8 f. des Umdrucks; a.A. wohl VG Chemnitz, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 K 1516/05 -, S. 8 des Umdrucks).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07  

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin; Prüfung der Regelung von

    Sowohl nach der alten als auch der neuen Rechtslage steht der Erlass der Untersagungsverfügung im Ermessen der zuständigen Behörde (§ 17 ASOG i.V.m. § 284 StGB i.V.m. Lotteriestaatsvertrag bzw. nunmehr § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV) und sind die Ermessensleitlinien insoweit - angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers für die weitgehende Beibehaltung eines staatlichen Monopols - im Wesentlichen unverändert geblieben (so wohl auch VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 und 201/08 -, beide zitiert nach juris, jeweils Rn. 5; Beschlüsse vom 8. April 2008 - 7 L 76/08, 77/08 und 78/08 -, alle zitiert nach juris, jeweils Rn. 8; sowie VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 8 f. des Umdrucks; a.A. wohl VG Chemnitz, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 K 1516/05 -, S. 8 des Umdrucks).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht