Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 11.06.2008 - 1 K 3047/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Familienzuschlag, Kind, Geltendmachung, zeitnah
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 33 Abs. 5, BBesG §§ 39, 40
Familienzuschlag, Kind, Geltendmachung, zeitnah
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Kinderzuschlag muss den besoldungsrechtlichen Regeln auf amtsangemessene Alimentation entsprechen
Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 04.03.2009 - 1 K 3422/08
Familienzuschlag, drittes Kind, zeitnahe Geltendmachung
Obgleich die Vollstreckungsanordnung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 sich nicht darauf beschränkt, Konsequenzen aus einem festgestellten Verfassungsverstoß für die Vergangenheit zu ziehen, insoweit also "„zukunftsgerichtet" ist, und sich der Dienstherr demgemäß ab dem Jahr 1999 auf die verfassungsrechtlich gebotene Korrektur hätte einstellen können, so dass eine Begrenzung der Korrektur für die Vergangenheit auf diejenigen Beamten, die ihre Ansprüche zeitnah gerichtlich geltend gemacht haben, hiernach jedenfalls nicht zwingend geboten erscheint, schließt sich die Kammer unter Aufgabe der bisherigen eigenen Rechtsprechung, vgl. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 2. Mai 2007 - 1 K 2909/06 -, vom 11. Juni 2008 - 1 K 3047/07 -, vom 16. Oktober 2008 - 1 K 463/08 -, und vom 20. Oktober 2008 - 1 K 2421/08 -, jeweils bei juris, und entgegen der bisherigen anderslautenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 A 2180/07 -, ZBR 2008, 425, unter Zurückstellung von Bedenken im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts an.
