Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 5 K 2665/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bebauungsplan; Ausschluss von Vergnügungsstätten; städtebauliche Erforderlichkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BauGB § 1 Abs 3; BauNVO § 1 Abs 6
Bebauungsplan; Ausschluss von Vergnügungsstätten; städtebauliche Erforderlichkeit
Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 5 K 4756/10
Entgegenstehende Rechtshängigkeit
Daraufhin erhob die Klägerin am 22. Juni 2009 in dem Verfahren 5 K 2665/09 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, mit der sie u.a. beantragt, die Beklagte zu verpflichten, die Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Teilbereichs des vorhandenen genehmigten Gebäudetrakts auf dem Grundstück Gemarkung I. , Flur 3, Flurstück 1250, G.----------straße 39 in C. positiv zu bescheiden.Sie trägt vor, die Klage sei bereits unzulässig, da der identische Streitgegenstand wie im Verfahren 5 K 2665/09 verfolgt werde.
Vorliegend ist das Verfahren 5 K 2665/09 auf dasselbe Klageziel gerichtet, denn auch dort klagt die Klägerin einen positiven Vorbescheid für die Aufstockung eines Teilbereichs des vorhandenen genehmigten Gebäudetrakts auf dem Grundstück Gemarkung I. , Flur 3, Flurstück 1250, G.----------straße 39 in C. ein.
