Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, öffentlicher Frieden, Versammlung, Volksverhetzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 15 VersG, § 37 VwVfG, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, § 130 StGB
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, öffentlicher Frieden, Versammlung, Volksverhetzung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Präventive Verhängung von Verboten bezüglich bestimmter Meinungsäußerungen oder Auftretensweisen verstößt gegen Versammlungsfreiheit
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10
Erforderlichkeit des Nachweises von bei bisherigen Versammlungen erlittenen …
Gerade das Mitführen einer größeren Zahl von Fahnen, die nicht Länder-, Bundes- oder EU-Flaggen sind, erscheint unter Berücksichtigung der sonstigen äußeren Umstände eines Demonstrationszuges wie des hier in Rede stehenden, geeignet, den martialischen bzw. Reminiszenzen an die Zeit des Nationalsozialismus weckenden Eindruck auf Dritte besonders zu betonen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 18.05.2010 - 14 K 5459/08 -, [...]).Ob für eine stationäre Veranstaltung ein anderer Maßstab anzulegen ist, kann offen bleiben (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 18.05.2010, a.a.O.).
