Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 25.11.2003 - 1 K 4348/03   

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Die nachträgliche Streichung bereits in Anspruch genommener Arbeitszeitverkürzungstage für Beamte ist rechtswidrig

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (8)  

  • VG Düsseldorf, 19.01.2004 - 2 K 1622/03  
    1 i.V.m. Art. V der Änderungsverordnung enthält - ggf. im Zusammenhang mit der Regelung des Art. IV, wonach Arbeitstage, die ab dem 14. Januar 2003 als Arbeitszeitverkürzungstage genommen worden sind, in Erholungsurlaubstage umgewandelt werden - zunächst für die Fälle, in denen AZV-Tage bewilligt und als solche genommen worden sind, eine unzulässige echte Rückwirkung, weil durch die Regelungen der Art. 1, IV und V nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wurde, vgl. hierzu hinsichtlich der Art. 1 und V, VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25. November 2003 - 1 K 4348/03 - und - 1 K 4269/03 - m.w.N.

    Der Vertrauensschutz betreffend den Fortbestand der geltenden Regelung entfällt nämlich im Falle der Änderung der Rechtslage durch eine Rechtsverordnung erst mit der Beschlussfassung durch den Verordnungsgeber, was auch dann gilt, wenn der Verordnungsgeber - wie durch den Erlass vom 14. Januar 2003 - die Änderung der Verordnung zuvor angekündigt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25. November 2003, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 16.01.2004 - 2 K 2746/03  
    vgl. hierzu hinsichtlich der Art. 1 und V, VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25. November 2003 - 1 K 4348/03 - und - 1 K 4269/03 - m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25. November 2003, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 16.01.2004 - 2 K 2741/03  
    So zu Art. 1 und V der Änderungsverordnung VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25. November 2003 - 1 K 4348/03 - und - 1 K 4269/03 -.

    BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Urteile vom 25. November 2003, a.a.O..

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