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| VG Gelsenkirchen, 30.03.2012 - 5 L 191/12 |
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Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 09.08.2012 - 5 K 830/12 Mit Beschluss vom 30. März 2012 hat die Kammer den Antrag der Klägerin, die Vollziehung der im Gewerbesteuer-Veranlagungsbescheid für den Erhebungszeitraum 2010 festgesetzten Beträge auszusetzen, abgelehnt (5 L 191/12).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akte des Eilverfahrens (5 L 191/12) sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
