Rechtsprechung
   VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99 GE   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7; ThürKAG § 7a
    Ausbaubeiträge; wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen; wiederkehrende Beiträge; Satzung; Tiefenbegrenzung; Gemeindegebiet




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98  

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Auch wenn der Tatbestand einer Fallgruppe erfüllt ist, entbehrt dies nicht der Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang vorliegt (vgl. VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, ThürStAnz. 2005, S. 567, Nr. 8.3; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93; zitiert nach Juris, zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KAG Rhl.-Pf a. F.).

    Sie hat, anders als etwa nach der Rechtslage in Rheinland-Pfalz, nicht die Möglichkeit, innerhalb des Gemeindegebiets sowohl einmalige als auch wiederkehrende Beiträge zu erheben (vgl. insoweit VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE; Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, § 7a, Anm. 8.1).

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).

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