Rechtsprechung
   VG Gera, 08.12.2010 - 2 K 2290/08 Ge   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO § 240 Abs 1; AO § 254 Abs 2; AO § 232; AO § 229 Abs 1; AO § 228 Satz 2; AO § 231; VwGO § 80 Abs 4; ThürKAG 2009 § 21a Abs 7
    Ausbaubeiträge; Söumniszuschläge; Mahngebühren; Festsetzungsverjährung; Zahlungsverjährung; Leistungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 4 L 102/10  

    Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO allein für die Zukunft bei

    Jedenfalls erfolgt die Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO , wenn sie - wie hier - insoweit keine zeitliche Bestimmung enthält, nicht rückwirkend, sondern gilt allein für die Zukunft (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 8. Dezember 2010 - 2 K 2290/08 Ge -, zit. nach [...]; Sodan/Ziekow, VwGO , 3. A., § 80 Rdnr. 104; Posser/Wolff, VwGO , § 80 Rdnr. 130; Bader u.a., VwGO , 5. A., § 80 Rdnr. 63; vgl. weiter BFH, Urt. v. 30. März 1993, a.a.O., zu § 361 Abs. 2 AO ).
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