Rechtsprechung
   VG Gießen, 05.04.2012 - 4 L 745/12.GI   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Artt. 8 Abs. 1, 8 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4 Abs. 1 GG; § 139 WRV; § 15 VersG; § 8 Abs. 1 Nr. 3 HFeiertagsG
    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Untersagung einer für den Karfreitag angemeldeten Kundgebung "Gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen"

  • Justiz Hessen

    Art 140 GG, Art 8 GG, § 8 Abs 1 Nr 3 HFeiertagsG, § 8 Abs 1 Nr 1 HFeiertagsG, § 15 Abs 1 VersammlG vom 26.04.2012, Art 139 WRV vom 26.04.2012
    Tanz-Demonstration am Karfreitag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen das Kundgebungsverbot am Karfreitag ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Gießen lehnt Eilantrag gegen Kundgebungsverbot am Karfreitag ab - Hessisches Feiertagsgesetz steht der Versammlung entgegen




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12  

    Demonstrationsverbot am Karfreitag

    Durch Beschluss vom 5. April 2012 - 4 L 745/12.GI - lehnte das Verwaltungsgericht Gießen eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie den der beigezogenen Gerichtsakten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 4 L 745/12.GI und der Behördenakten des Regierungspräsidiums Gießen (Bl. 1 bis 62), der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    Auch nach der Überzeugungsgewissheit, die ein Gericht über die summarische Prüfung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens hinaus bei der Entscheidung über eine Klage zu gewinnen hat, gelten die Gründe, die das Gericht in seinem Beschluss vom 5. April 2012 - 4 L 745/12.GI - angeführt hat, uneingeschränkt fort.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht