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   VG Gießen, 16.06.2014 - 8 L 861/14.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13368
VG Gießen, 16.06.2014 - 8 L 861/14.GI (https://dejure.org/2014,13368)
VG Gießen, Entscheidung vom 16.06.2014 - 8 L 861/14.GI (https://dejure.org/2014,13368)
VG Gießen, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 8 L 861/14.GI (https://dejure.org/2014,13368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 340 % auf 560 % des Steuermessbetrags gegen das Willkürverbot

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundsteuererhöhung rechtswidrig, wenn andere Ertragsmöglichkeiten vorhanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grundsteuererhöhung: Verstoß gegen das Willkürverbot bei unterlassener Straßenbeitragssatzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer kann gegen das Willkürverbot verstoßen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht kippt Grundsteuer-B-Erhöhung in Bad Nauheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B verstößt gegen das Willkürverbot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Straßenbeitragssatzung nicht erlassen: Grundsteuer B-Erhöhung rechtswidrig (IBR 2014, 1102)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 Wx 233/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei der Festlegung von Ruhezeiten in einer

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2014 - 8 L 861/14
    Der vermietende Grundstückseigentümer kann diese Beiträge nicht an seine Mieter weitergeben (vgl. Ruff, WuM 2008, 389, 391).
  • VG Gießen, 08.05.2013 - 8 K 205/12

    Kommunalrechtliche Beanstandung durch den Bürgermeister

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2014 - 8 L 861/14
    Offenbleiben kann daher, ob die Erhöhung des Hebesatzes in der Hebesatzsatzung bereits deshalb nichtig ist, weil die Antragsgegnerin möglicherweise gegen das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gemäß § 92 Abs. 2 HGO verstoßen haben könnte, das als allgemeiner Haushaltsgrundsatz das gesamte finanzwirtschaftlich relevante Tätigkeitsspektrum der Gemeinde beherrscht (vgl. Bennemann, in: Rauber / Rupp / Stein / Schmidt / Bennemann / Euler / Ruder / Stöhr, HGO, Komm., 2. Aufl., 2014, § 92 Erl. 3, S. 429) und zuvörderst bedeutet, alle Ausgaben niedrig zu halten und die Übernahme vermeidbarer Aufgaben zu unterlassen (vgl. VG Gießen, U. v. 08.05.2013 - 8 K 205/12.GI -, HSGZ 2013, 402, 404).
  • VG Frankfurt/Main, 06.03.2014 - 6 K 1210/13

    Grundsteuer

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2014 - 8 L 861/14
    Soweit vertreten wird, der einzelne Steuerzahler könne sich nicht auf die Missachtung der Vorschrift des § 93 Abs. 2 HGO berufen, denn der Vorschrift komme insoweit eine drittschützende Wirkung gegenüber den Gemeindebürgern nicht zu (vgl. VG Frankfurt, U. v. 06.03.2014 - 6 K 1210/13.F -, juris, Leitsatz) wird diese Auffassung von der beschließenden Kammer nicht geteilt.
  • VG Arnsberg, 24.09.2013 - 5 K 2417/12

    Bindungswirkung des Grundsteuermessbescheids eines Finanzamts gegenüber der die

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2014 - 8 L 861/14
    Die Gemeinden dürfen insoweit auf Steuerquellen nämlich nur zurückgreifen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen (vgl. z. B. VG Arnsberg, U. v. 24.09.2013 - 5 K 2417/12 -, juris, Rdnr. 37 ff.; Bulla, BayVBl. 2014, 225, 226; s. auch Schwarting, Kommunale Steuern, 2. Aufl., 2007, S. 60, Rdnr. 66).
  • VGH Hessen, 05.08.2014 - 5 B 1100/14

    Grundsteuer

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. Juni 2014 - 8 L 861/14.GI - abgeändert.
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