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   VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05   

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VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05 (https://dejure.org/2006,26714)
VG Göttingen, Entscheidung vom 26.01.2006 - 2 A 161/05 (https://dejure.org/2006,26714)
VG Göttingen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 2 A 161/05 (https://dejure.org/2006,26714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Legasthenietherapie nach § 35a Abs 1 SGB 8 bei einem Weiterbewilligungsantrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 5 SGB IX; § 2 Abs. 2 SGB VIII; § 3 Abs. 2 SGB VIII; § 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII; § 69 Abs. 4 SGB VIII; § 76 Abs. 1 SGB VIII
    Aufgabenwahrnehmung: Auslagerung; Behinderung, seelische; Freier Träger der Jugendhilfe; ICD-10; Klassifikationsschema; Legasthenie; Rechtschreibstörung, isolierte; Weiterbewilligungsantrag; § 35a SGB VIII und Legasthenietherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufgabenwahrnehmung: Auslagerung; Behinderung, seelische; Freier Träger der Jugendhilfe; ICD-10; Klassifikationsschema; Legasthenie; Rechtschreibstörung, isolierte; Weiterbewilligungsantrag; § 35a SGB VIII und Legasthenietherapie

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

    Auszug aus VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05
    Zum anderen handelt es sich bei den in § 3 Eingliederungshilfe-Verordnung aufgeführten Begriffen um erwachsenenspezifische Begriffe, die zudem aus fachlicher Sicht mittlerweile überholt scheinen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20.02.2002 - 12 A 5322/00 -, NDV-RD 2002, 84; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 35 a KJHG Rn. 14; Fahlbusch, Gutachten vom 04.01.2005 für den DV "Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendhilfe mit Autismus", jeweils m.w.N).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 7 S 259/94

    Hilfe zur Erziehung - Vorrangigkeit therapeutischer Betreuung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05
    Schließlich ergibt sich ein Anspruch des Klägers auf Übernahme der Kosten für die von ihm unternommene Legasthenietherapie nicht aus § 27 SGB VIII. Diesen Weg zu beschreiten, ist in der Vergangenheit gelegentlich bei fehlender seelischer Behinderung und dennoch gegebenem Therapiebedarf für Legasthenie bejaht worden (vgl. Harnach/Beck, a.a.O., insbesondere S. 234; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 -, ESVGH 45, 292).
  • BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05

    Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB

    Auszug aus VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05
    Abgesehen davon, dass hieraus nicht für den Kläger ein Anspruch abzuleiten ist, sondern dieser Anspruch dem Personensorgeberechtigten zusteht, ist der Weg grundsätzlich durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.07.2005 (5 B 56/05 - J Amt 2005, 524) versperrt.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05
    Hinsichtlich der Art der zu gewährenden Jugendhilfeleistungen steht dem Jugendhilfeträger eine fachpädagogische Einschätzungsprärogative zu, die nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein und eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation sein muss (BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 -5 C 24.98-, BVerwGE 109, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.8.2005 -4 ME 45/03-).
  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob diese Diagnose einer Lese- und Rechtschreibstörung (F 81.0) nach dem gemäß § 35a Abs. 1a Satz 2 SGB VIII anzuwendenden multiaxialen Klassifikationsschema der WHO (ICD-10) (vgl. VG Göttingen, U.v. 26.1.2006 - 2 A 161/05 - juris Rn. 32; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 13) aufgrund der von der Klägerin im Intelligenztest und den Lese- und Rechtschreibtests erzielten Ergebnisse tatsächlich nachvollziehbar und berechtigt ist.

    Ohne Entscheidungserheblichkeit wird daher darauf hingewiesen, dass zwar das Klassifikationsschema ICD-10 selbst keine konkreten Vorgaben für die fachärztliche Diagnose einer Lese- und Rechtschreibstörung enthält (vgl. VG Göttingen, U.v. 26.1.2006 - 2 A 161/05 - juris Rn. 34), jedoch als diagnostische Leitlinien vorgibt, dass die Leseleistungen des Kindes unter dem Niveau liegen müssten, die aufgrund seines Alters, seiner allgemeinen Intelligenz und der Beschulung zu erwarten seien.

    Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. geht in ihren Leitlinien zu umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten im Sinne des Ziffer F 81 des multiaxialen Klassifikationsschemas der WHO (abrufbar unter http://www.dgspj.de/index.php?option=com_content&view=article&id=63&Itemid=108) davon aus, dass für die Diagnose einer Lese- und Rechtschreibstörung bei durchschnittlicher Intelligenz der Prozentrang im Rechtschreib- und Lesetest nicht größer als 10 sein sollte (zur Heranziehung dieser Leitlinien vgl. VG Göttingen, U.v. 26.1.2006 - 2 A 161/05 - juris Rn. 34; VG Göttingen, U.v. 10.7.2007 - 2 A 483/05 - juris Rn. 28; VG München, U.v. 23.5.2007 - M 18 K 05.5191 - juris Rn. 24).

    Alternativ empfehle sich eine Diskrepanz von mindestens 1, 5 Standardabweichungen zwischen dem relativ höheren IQ und dem niedrigen Lese- und Rechtschreibtest (zur Heranziehung der Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vgl. VG München, U.v. 13.11.2002 - M 18 K 01.5481 - juris Rn. 30; zur T-Wert-Differenz zur allgemeinen Intelligenz vgl. VG Hamburg, U.v. 24.11.2009 - 13 K 4032/07 - juris Rn. 30; VG Göttingen, U.v. 26.1.2006 - 2 A 161/05 - juris Rn. 35 ff.; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 35).

  • VG Göttingen, 22.02.2007 - 2 A 351/05

    Anspruch; Behinderter; Behinderung; Bewilligung; Eingliederung;

    Das Gericht hält an seiner im Urteil vom 26. Januar 2006 (2 A 161/05, abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Insoweit hat die Kammer in ihrer den Beteiligten bekannten Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 -2 A 161/05- und im Urteil vom 29. August 2006 -2 A 124/05- (jeweils veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.

  • VG Göttingen, 28.01.2015 - 2 A 1006/13

    Diagnosekriterien; Dyskalkulie; Leitlinien zur Diagnostik; seelische Behinderung;

    Das Gericht hält an seiner in den Urteilen vom 26.01.2006 -2 A 161/05- und vom 22.07.2007 - 2 A 351/05- , bestätigt durch das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 04.02.2009 -4 LC 514/07- (abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Hier gilt weiter, was die Kammer seit ihrer den Beteiligten bekannten Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 -2 A 161/05- und im Urteil vom 29. August 2006 -2 A 124/05- (jeweils veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) seitdem in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat:.

  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 351/04

    Eingliederungshilfe; Lovaas; TEACCH; Geeignetheit; Erforderlichkeit

    Für die Frage, welche Behinderung zu diagnostizieren ist, stellt die Kammer auf die internationale Klassifikation der WHO (ICD-10) ab (vgl. Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 A 161/05 zur Frage der seelischen Behinderung).

    Diese Leitlinien drücken, worauf die Kammer schon im Urteil vom 26. Januar 2006, a.a.O., hingewiesen hat, die allgemeinen anerkannten fachlichen Standards nicht nur der Diagnose von Kinderkrankheiten, sondern auch für deren Behandlung aus.

  • VG Arnsberg, 05.09.2006 - 11 K 2639/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der

    Im Rahmen eines multiaxialen Klassifikationsschemas", wie es im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie empfohlen und üblich ist, vgl. Warnke/Martinius/Amorosa, Empfehlungen zu den Kriterien für das ärztliche Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei vorhandener oder drohender seelischer Behinderung; Wiesner in: Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, Kommentar, 3. Auflage 2006, RdNr. 92 zu § 35a; s. auch Verwaltungsgericht (VG) Göttingen, Urteil vom 26.01.2006 - 2 A 161/05 -, Das Jugendamt (JAmt) 2006, 150, und wie es auch dem vom Kläger vorgelegten ärztlichen Gutachten vom 19.01.2005 zugrundeliegt, ist eine derartige Überlappung sogar unvermeidlich, weil von dem Gutachter unter Achse 5 Angaben zu Aktuellen abnormen psychosozialen Umständen" und unter Achse 6 Angaben zur Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung" (unter Kenntnis der Beziehungen zu Familienangehörigen, Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Familie, Bewältigung von sozialen Situationen, schulische bzw. berufliche Anpassung, Interessen und Freizeitaktivitäten) zu machen sind.
  • VG Göttingen, 10.07.2007 - 2 A 483/05

    Jugendhilfeleistungen für eine Legasthenietherapie eines überdurchschnittlich

    Wann bei einer Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) von einer seelischen Erkrankung im Sinne von § 35 a Abs. 1 SGB VIII gesprochen werden kann, hat die Kammer in ihrer diesbezüglichen Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 (2 A 161/05, bekräftigt durch Urteil vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, jeweils veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. OVG) ausführlich dargelegt.
  • VG Göttingen, 29.08.2006 - 2 A 184/05

    Zu den Voraussetzungen einer Teilhabegefährdung infolge Legasthenie;

    Ohne hier im Einzelnen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Annahme einzugehen (vgl. hierzu das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 26. Januar 2006 - 2 A 161/05), liegen überaus gewichtige Anhaltspunkte für diese Annahme vor.
  • VG Göttingen, 29.08.2006 - 2 A 124/05

    Zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme für eine Legasthenietherapie nach § 35

    Insoweit hat die Kammer in ihrer den Beteiligten bekannten Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 -2 A 161/05- (veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
  • VG Göttingen, 06.02.2007 - 2 A 508/05

    Abweichung; Diagnose; Diagnostik; Differenz; DRT 3+; Eingliederung; Faktor;

    Insoweit hat das Gericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 26. Januar 2006 -2 A 161/05- (veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05

    Anpassungsstörung; außerschulische Therapie; Eingliederungshilfe;

    Insoweit hat das Gericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 26.01.2006 -2 A 161/05- (veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
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