Rechtsprechung
VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 14 Abs 4 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 4 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 8 WaffG 2002
Eintragung einer weiteren Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
- OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 B 38.16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.08.2008 - 6 C 29.07
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines …
Auszug aus VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
Denn diese Regelung ist von der ausdrücklichen Bezugnahme auf Absatz 2 ausgenommen worden (BVerwG, Beschl. v.13.8.2008 -6 C 29/07-, juris).Dass aber eine unbegrenzte Zahl von derartigen Waffen von Sportschützen nicht erworben werden soll, folgt bereits aus dem Erwerbsstreckungsgebot, wonach innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden dürfen und das auch im Rahmen des § 14 Abs. 4 WaffG Anwendung findet (BVerwG, Beschl. v. 13.8.2008, -BVerwG 6 C 29/07-, juris).
Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des § 14 Abs. 4 WaffG ist ebenfalls zu erkennen, dass es ein entscheidendes Anliegen des Gesetzgebers war, den erleichterten Waffenerwerb für Sportschützen zahlenmäßig nicht unbegrenzt zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.2008, -BVerwG 6 C 29/07-, juris), sondern nur unter Beachtung des allgemeinen Bedürfnisprinzips im Sinne des § 8 WaffG.
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
Sinn und Zweck des Waffengesetzes ist danach vorrangig, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris).Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind nach dem Sinn und Zweck des Waffengesetzes dadurch zu schützen, dass die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris).
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz; …
Auszug aus VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
Sinn und Zweck des Waffengesetzes ist danach vorrangig, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris).Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind nach dem Sinn und Zweck des Waffengesetzes dadurch zu schützen, dass die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris).
- OVG Thüringen, 22.02.2007 - 3 KO 94/06
Waffenrecht; Waffenrecht; Schusswaffe; Erlaubnisverfahren; Erwerb; Besitz; …
Auszug aus VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
Erst durch die Eintragung in die Waffenbesitzkarte wird die Erlaubnis zum dauerhaften Besitz einer Waffe vermittelt, wenn diese - wie hier - aufgrund einer unbefristeten Erlaubnis von einem Sportschützen gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG auf eine "Gelbe Waffenbesitzkarte" - ohne Voreintrag - erworben worden ist (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 22.2.2007 - 3 KO 94/06-, juris). - VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.923
Erweiterung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler; Bedürfnis; Sammlung; …
Auszug aus VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
Diese Eintragung ist auch wegen der Strafbarkeit von Erwerb und Besitz einer Waffe ohne Erlaubnis nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a WaffG mit einer unmittelbaren Rechtswirkung nach außen versehen (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 2.4.2009 - W 5 K 08.923 - VG Düsseldorf, Urt. v. 4.3.2010 - 22 K 969/08;… VG Arnsberg, Urt. v. 30.4.2012 - 8 K 1480/11-, alle juris). - VG Arnsberg, 30.04.2012 - 8 K 1480/11
Eintragung einer Waffe ohne den Zusatz "2-Schuss" in die Waffenbesitzkarte eines …
Auszug aus VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12
Diese Eintragung ist auch wegen der Strafbarkeit von Erwerb und Besitz einer Waffe ohne Erlaubnis nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a WaffG mit einer unmittelbaren Rechtswirkung nach außen versehen (…vgl. VG Würzburg, Urt. v. 2.4.2009 - W 5 K 08.923 - VG Düsseldorf, Urt. v. 4.3.2010 - 22 K 969/08; VG Arnsberg, Urt. v. 30.4.2012 - 8 K 1480/11-, alle juris).
- VG Freiburg, 09.02.2016 - 5 K 826/14
Erwerb einer Waffe für den Schießsport - Bescheinigung eines …
8 Dem entsprechenden Verlangen der Beklagten stand nicht entgegen, dass § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG für den Erwerb einer Waffe eine solche Bescheinigung gerade nicht erfordert (a.A. VG Hamburg, Urt. v. 01.11.2013 - 4 K 2486/12 - juris und wohl auch Nr. 14.4 WaffVwV v. 05.03.2012).