Rechtsprechung
| VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Gleichheitssatz; Fristenregelung
- Justiz Hamburg
§ 80 Abs 2 Nr 3 VwGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 45 Abs 5 WaffG, § 5 Abs 1 Nr 1b WaffG, § 45 Abs 2 WaffG
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Gleichheitssatz; Fristenregelung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Rücknahme oder Widerruf der Erlaubnis im Waffengesetz ist verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08
- OVG Hamburg, 25.11.2009 - 3 Bs 80/09
Wird zitiert von ... (3)
- VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09
Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. …
Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 07.04.2009 - 4 E 3478/08 - juris) hat im gleichen Zusammenhang, unter anderem auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (…a.a.O.) ausdrücklich Bezug nehmend, entschieden, es sei keineswegs gleichheitswidrig, wenn der Gesetzgeber im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 b Waffengesetz verschiedene Straftäter - etwa Wirtschaftsstraftäter und Gewaltverbrecher - nicht unterschiedlich behandele und beide zwingend im waffenrechtlichen Sinne für unzuverlässig halte, wenn sie wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden seien.Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 07.04.2009 - 4 E 3478/08, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 a.a.O., unter anderem ausgeführt, das Maß einer strafgerichtlichen Verurteilung stelle ein zulässiges, sachlich begründetes Differenzierungskriterium für die Beurteilung der Rechtstreue eines Bürgers dar.
Insoweit kann jedenfalls in der Regel von einem einheitlichen Interesse des betroffenen Erlaubnisinhabers an dem Fortbestand seiner Waffenbesitzkarten und dem Erhalt des Besitzes der darin eingetragenen Waffen ausgegangen werden (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2009 a.a.O.).
- VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach rechtskräftiger Verurteilung wegen …
Mit Beschluss vom 7. April 2009, Aktenzeichen 4 E 3478/08, hat das Gericht den am 23. Dezember 2008 eingegangenen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 31. Oktober 2008 abgelehnt.Das Gericht hält insoweit auch im Hauptsacheverfahren an den Gründen im Beschluss vom 7. April 2009 (4 E 3478/08) fest.
Auch insoweit bleibt es nach wie vor bei den Ausführungen der Kammer in der Eilentscheidung vom 7. April 2009 (4 E 3478/08):.
- VG Hamburg, 14.09.2010 - 4 E 1895/10
Widerruf Waffenbesitzkarte; ordnungsgemäße Verwahrung
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse der Antragstellerin vom 10. Juni 2010 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist nach der im vorliegenden Verfahren allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht offensichtlich rechtswidrig (vgl. zum waffenrechtlichen Prüfungsmaßstab die Stellungnahme des Bundesrates zur Änderung des § 45 WaffG im Beschluss vom 20.12.2007, BR-Drs. 838/07 (B), S. 11; VG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2009, 4 E 3478/08, juris) (aa).
