Rechtsprechung
| VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem Untersuchungsausschuss
- Justiz Hamburg
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem Untersuchungsausschuss
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …
Ein Betroffener im Sinne von § 19 Abs. 1 HmbUAG hat das grundsätzliche Recht zur Anwesenheit bei öffentlichen und nichtöffentlichen Beweisaufnahmen (weiteres Urteil der Kammer vom 18.05.2010, 20 K 817/10).Der Mandant des Klägers erhob am 30.03.2010 Klage (20 K 817/10), mit der er sich seinerseits gegen einen Ausschluss von öffentlichen und nichtöffentlichen Beweisaufnahmen des Beklagten wehrt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Klageerwiderung und auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie den Inhalt der Akten 20 K 3388/09, 20 E 3389/09, 20 E 3486/09, 20 E 333/10 und 20 K 817/10 Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
Der Kläger hat zwar nicht als Teil der Öffentlichkeit, wohl aber als Verfahrensbevollmächtigter seines Mandanten, seinerseits Betroffener im Sinne von § 19 HmbUAG und Kläger im Verfahren 20 K 817/10, ein Recht auf Anwesenheit an den öffentlichen und nichtöffentlichen Beweisaufnahmen des Beklagten.
Insoweit hat die Kammer mit Urteil vom 18.05.2010 im Verfahren 20 K 817/10 ausgeführt:.
Sie betreiben juristische Internetseiten?