Rechtsprechung
   VG Hamburg, 30.12.2005 - 11 E 3265/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Von einer Kindertagesstätte ausgehende Lärmbelästigungen sind hinzunehmen




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10  

    Lärm einer Kindertagesstätte ist hinzunehmen!

    Es verbietet sich aber auch eine entsprechende Anwendung dieses Regelwerks (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2005 - 11 E 3265/05 - BT-Drs. 15/5993, S. 69 f.; Böhm, "Schutz vor Kinderlärm?" in: LKRZ 2007, 411; Rojahn "Kinderlärm zwischen Immissionsschutz und Sozialadäquanz", ZfBR 2010, 752 ff.).

    Damit aber kann die "Lästigkeit" der von Kindern ausgehenden (Spiel- und Sport-)Geräusche, die gerade darin besteht, dass diese Geräusche von unterschiedlichen, ständig wechselnden Ereignissen ausgehen und von ganz unterschiedlicher Art und Intensität sind, nicht bzw. nur unzureichend erfasst werden (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 26.06.2002, a. a. O.; VG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2005, a. a. O.).

  • VG Würzburg, 28.06.2011 - W 5 S 11.424  

    Kindergarten; Lärmimmissionen; verkehrliche Auswirkungen

    Auf Grund dessen ist den Bewohnern von Wohngebieten gerade auch der von den Tagesstätten und Kindergärten ausgehende Lärm als typische Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens im höheren Maße zuzumuten als er generell in Wohngebieten zulässig wäre ( VG München, U. v. 15.01.2008, Az.: M 1 K 07.3958 m.w.N:, VG Hamburg, B.v. 30.12.2005, Az.: 11 E 3265/05; OVG Lüneburg, B.v. 03.01.2011, Az.: 1 ME 146/10; siehe auch BVerwG, U. v. 12.12.1991, BayVBl. 1992, 410 hinsichtlich Kinderspielplätzen als sozialadäquate Einrichtungen innerhalb einer Wohnbebauung).
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