Rechtsprechung
   VG Hannover, 08.03.2006 - 6 A 1460/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Eine Privatschule, die aus einer Grundschule und einer Gesamtschule zu einer einheitlichen Schule des Primar- und Sekundarbereichs I zusammengeführt wird, kann in Niedersachsen nicht Ersatzschule sein




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Hannover, 19.07.2011 - 6 A 5521/10  

    Schülerbeförderung: Begriff des Bildungsgangs (bilingualer Grundschulunterricht)

    Dementsprechend war für dieses obiter dictum des 13. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts nicht der besondere Abschluss an einer weiterführenden Schule, sondern das besondere, im Sekundarbereich I fortgesetzte Bildungsangebot der Grundschule von entscheidender Bedeutung (s. dazu auch das dieselbe Schule betreffende Urteil der Kammer vom 08.03.2006 - 6 A 1460/04 -, juris Langtext).
  • VG Hannover, 27.09.2007 - 6 A 4313/06  

    Feststellung des Ruhens der Schulpflicht; Ergänzungsschule, Schulpflicht;

    Aus diesem Grund kann eine Privatschule, die den Primarbereich mit den Klassenstufen 1 bis 4 mit Klassenstufen des Sekundarbereichs I zusammenführt, in Niedersachsen gemäß § 141 Abs. 1 Satz 1 NSchG weder anerkannte Ersatzschule noch Ergänzungsschule mit Ruhen der Schulpflicht sein (Urteil der Kammer vom 8.3.2006 - 6 A 1460/04 - http://www.dbovg.niedersachsen.de).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht