Rechtsprechung
| VG Köln, 02.02.2005 - 1 L 3522/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Regulierungsbehörde kann bei außergewöhnlichen Umständen vorläufige Maßnahmen erlassen
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2005, 340
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 04.05.2006 - 1 K 9190/04 Mit Beschluss vom 02.02.2005 hat die Kammer auf Antrag der Klägerin im Verfahren 1 L 3522/04 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.
Schließlich habe die Kammer in ihrem Beschluss vom 02.02.2005 im Verfahren 1 L 3522/04 zutreffend ausgeführt, dass die Regulierungsbehörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe, weil sie die in § 21 TKG geregelten Entscheidungsvoraussetzungen nicht beachtet habe.
Die Kammer hat hierzu in ihrem Beschluss vom 02.02.2005 im Verfahren 1 L 3522/04 das Folgende ausgeführt:.
