Rechtsprechung
   VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bettensteuer zur Kölner Kulturförderung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bettensteuer ist rechtmäßig // Richter weisen Klage gegen "Kulturförderabgabe" in Köln ab

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kulturförderabgabe in der Domstadt rechtmäßig

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Thüringen, 17.08.2011 - 3 EN 1514/10  

    Steuerrecht - Satzung "Kulturförderabgabe": Nicht offensichtlich rechtswidrig!

    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG RheinlandPfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Kulturförderabgabe und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG RheinlandPfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Kulturförderabgabe dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl. Nr. L 145 S. 1] i. d. F. der Richtlinie 91/680/EWG vom 16. Dezember 1991 [ABl. Nr. L 376 S. 1] vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 - BVerwGE 135, 367 [379] = Juris, Rn. 34 ff. m. w. N.).

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

    Bei dem in Rede stehenden Abgabensatz von 5% dürfte die genannte Schwelle nicht erreicht sein (vgl. auch VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 137 ff. und 151; Scholz/Moench, "Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von kommunalen 'Kulturförderabgaben' am Beispiel der geplanten Satzung der Stadt Köln" vom 19. März 2010, S. 53).

    Sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung wird - u. a. auch zu vergleichbaren kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer - die Auffassung vertreten, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung bzw. für Heil-, Kur- oder Erholungszwecke stünden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen, gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Ecker, Kommunalabgaben in Thüringen, Erläuterungen zu § 8 ThürKAG, Nr. 1.3 a. E., und Erläuterungen zu § 9 ThürKAG, Nr. 1.3, letzter Absatz, und Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76] zu §§ 9 f. NKAG; ferner VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 39 ff. zu § 11 KAG NW ).

  • OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11  

    Steuerrecht - Erhebung einer "Übernachtungssteuer": Offensichtlich rechtmäßig!

    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in Kommunal-Praxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Übernachtungssteuer und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in X5." vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Übernachtungssteuer dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - 1 wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 -Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in X5." vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl. Nr. L 145 S. 1] i. d. F. der Richtlinie 91/680/EWG vom 16. Dezember 1991 [ABl. Nr. L 376 S. 1] vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 - BVerwGE 135, 367 [379] = Juris, Rn. 34 ff. m. w. N.).

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in X5." vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

    Sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung wird - u. a. auch zu vergleichbaren kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer - die Auffassung vertreten, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung bzw. für Heil-, Kur- oder Erholungszwecke stünden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen, gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Ecker, Kommunalabgaben in Thüringen, Erläuterungen zu § 8 ThürKAG, Nr. 1.3 a. E., und Erläuterungen zu § 9 ThürKAG, Nr. 1.3, letzter Absatz, und Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76] zu §§ 9 f. NKAG; ferner VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 39 ff. zu § 11 KAG NW).

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11  

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Dies hat das VG Köln in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - betreffend die Ler Kulturförderabgabe im einzelnen ausgeführt; die Kammer teilt diese den Beteiligten bekannte Auffassung und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des VG Köln, VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O., juris Rdn. 39-55, die für die Satzung der Beklagten in gleicher Weise gelten.

    Insoweit hat das VG Köln in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O., juris Rdn. 59-88 - zur gleichgelagerten Frage bei der Ler Kulturförderabgabe folgendes ausgeführt:.

    Das VG Köln hat in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 97-105 - folgendes ausgeführt:.

    Das VG Köln hat zu demselben Einwand in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 114-124 - folgendes ausgeführt:.

    ebenso VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 127-132.

    ebenso VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 145-146.

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11  

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Dies hat das VG KÖLN in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - betreffend die Ler Kulturförderabgabe im einzelnen ausgeführt; die Kammer teilt diese den Beteiligten bekannte Auffassung und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des VG KÖLN, VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O., juris Rdn. 39-55, die für die Satzung der Beklagten in gleicher Weise gelten.

    Insoweit hat das VG KÖLN in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O., juris Rdn. 59-88 - zur gleichgelagerten Frage bei der Ler Kulturförderabgabe folgendes ausgeführt:.

    Das VG KÖLN hat in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 97-105 - folgendes ausgeführt:.

    Das VG KÖLN hat zu demselben Einwand in seinem Urteil vom 6. Juli 2011 - a.a.O. juris Rdn. 114-124 - folgendes ausgeführt:.

    ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 127-132.

    ebenso VG KÖLN, Urteil vom 6. Juli 2011 a.a.O. juris Rdn. 145-146.

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