Rechtsprechung
   VG Köln, 06.09.2004 - 1 L 1832/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Genehmigungspflicht für Endkundenentgelte

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2004, 833



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05  

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Angesichts des in der Bestimmung ausdrücklich enthaltenen Sicherstellungsauftrags kann auch kaum angenommen werden, dass Art. 17 der Sprachtelefondienstrichtlinie nur Tarifgrundsätze zum Gegenstand habe, so dass schon deshalb die streitige Genehmigungspflicht keine Verpflichtung nach Art. 17 der Sprachtelefondienstrichtlinie sei (so aber VG Köln, Beschluss vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 - MMR 2004, 833 ; a.A. Stotz, a.a.O. S. 835).
  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04  

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

    vgl. dazu die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -, vom 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und vom 11. April 2005 - 1 L 277/05 -.
  • VG Köln, 02.02.2005 - 1 L 3522/04  
    Soweit die Kammer in ihrem Beschluss vom 06.09.2004 im Verfahren 1 L 1832/04 das Wirksambleiben einer Entscheidung der RegTP gemäß § 150 Abs. 1 TKG verneint hat, betraf dies den Sonderfall einer deklaratorisch ergangenen Feststellung einer Genehmigungspflicht von Endnutzerentgelten nach § 25 Abs. 1 TKG (1996), welche nach neuem Recht nicht hätte "ersetzt" werden können.
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  • VG Köln, 24.03.2005 - 1 L 6/05  

    Entgelte für Zusammenschaltung I

    vgl. dazu den Beschluss der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -.
  • VG Köln, 07.07.2005 - 1 K 4556/04  

    Keine Ex-Ante-Genehmigungspflicht für Paketangebote

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 6. September 2004 (1 L 1832/04) zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens im Wege der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass die Verpflichtungen aus dem hier streitgegenständlichen Bescheid nicht nach § 150 Abs. 1 TKG n.F. wirksam geblieben sind.
  • VG Köln, 11.04.2005 - 1 L 277/05  

    Entgelte für Zusammenschaltung II

    vgl. dazu den Beschluss der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -.
  • VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 765/05  
    vgl. dazu den Beschluss der erkennenden Kammer vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 -.
  • VG Köln, 03.06.2005 - 21 L 319/05  
    So bereits VG Köln, Beschlüsse vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 - , 24. März 2005 - 1 L 6/05 - und 11. April 2005 - 1 L 277/05 - .
  • VG Köln, 04.05.2006 - 1 K 9190/04  
    Soweit die Kammer in ihrem Beschluss vom 06.09.2004 im Verfahren 1 L 1832/04 das Wirksambleiben einer Entscheidung der RegTP gemäß § 150 Abs. 1 TKG verneint hat, betraf dies den Sonderfall einer deklaratorisch ergangenen Feststellung einer Genehmigungspflicht von Endnutzerentgelten nach § 25 Abs. 1 TKG (1996), welche nach neuem Recht nicht hätte "ersetzt" werden können.
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