Rechtsprechung
| VG Köln, 08.12.2004 - 1 L 2921/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Vollziehung einer Teilentscheidung nicht hinnehmbar
Sonstiges
Wird zitiert von ... (2)
- VG Köln, 29.09.2005 - 1 K 765/05 Auf einen daraufhin von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hin stellte die Kammer mit Beschluss vom 08.12.2004 (1 L 2921/04) im Wege der einstweiligen Anordnung fest, dass der Bescheid der Regulierungsbehörde vom 20.09.2004 ohne eine zweite Teilentscheidung hinsichtlich der Entgelte nach § 25 Abs. 6 S. 1 TKG nicht vollziehbar ist.
- VG Köln, 04.08.2008 - 1 L 866/08 Aus dem Zusammenspiel dieser Regelung mit § 25 Abs. 6 Sätze 1 und 3 TKG, nach denen die BNetzA, wenn - wie hier - sowohl die Bedingungen einer Zugangsvereinbarung als auch die zu entrichtenden Entgelte für die nachgefragten Leistungen streitig sind, hinsichtlich der Bedingungen und der Entgelte jeweils Teilentscheidungen treffen soll, wobei die Anordnung der BNetzA nur insgesamt angegriffen werden kann, ergibt sich, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers nur die - beide Teilentscheidungen enthaltende - Anordnung, nicht dagegen bereits eine - hier bislang jeweils nur vorliegende - Teilentscheidung zu befolgen, d.h. vollziehbar sein soll, vgl. Beschluss der Kammer vom 08. Dezember 2004 - 1 L 2921/04 -.
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