Rechtsprechung
| VG Köln, 11.08.2006 - 11 K 2795/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Köln, 11.08.2006 - 11 K 3954/04 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Beiakte 3 zum Verfahren 11 K 2795/04, die Beiakte 2 zum Verfahren 11 K 2629/04 und die Beiakten 2 und 3 zum Verfahren 11 K 4379/05 Bezug genommen.
Wie sich bereits aus der Anlage zur EMVBeitrV ergibt, ist die dargestellte Berechnung nicht - wie es der Wortlaut der Begründung zur EMVBeitrV nahe legen würde - für jedes Beitragsjahr gesondert durchgeführt worden; es sind vielmehr die Jahresbeiträge pro Bezugseinheit für die Jahre 1999 bis 2002 durch eine Mittelung der Einzeljahresbeiträge errechnet worden (…vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 24. Juli 2006, S. 6; Beiakte 3 zum Verfahren 11 K 2795/04, S. 11-21).
- VG Köln, 11.08.2006 - 11 K 241/05 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Beiakte 3 zum Verfahren 11 K 2795/04, die Beiakte 2 zum Verfahren 11 K 2629/04 und die Beiakten 2 und 3 zum Verfahren 11 K 4379/05 Bezug genommen.
Wie sich bereits aus der Anlage zur EMVBeitrV ergibt, ist die dargestellte Berechnung nicht - wie es der Wortlaut der Begründung zur EMVBeitrV nahe legen würde - für jedes Beitragsjahr gesondert durchgeführt worden; es sind vielmehr die Jahresbeiträge pro Bezugseinheit für die Jahre 1999 bis 2002 durch eine Mittelung der Einzeljahresbeiträge errechnet worden (…vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 24. Juli 2006, S. 6; Beiakte 3 zum Verfahren 11 K 2795/04, S. 11-21).
- VG Köln, 11.08.2006 - 11 K 6433/04 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Beiakte 3 zum Verfahren 11 K 2795/04, die Beiakte 2 zum Verfahren 11 K 2629/04 und die Beiakten 2 und 3 zum Verfahren 11 K 4379/05 Bezug genommen.
Wie sich bereits aus der Anlage zur EMVBeitrV ergibt, ist die dargestellte Berechnung nicht - wie es der Wortlaut der Begründung zur EMVBeitrV nahe legen würde - für jedes Beitragsjahr gesondert durchgeführt worden; es sind vielmehr die Jahresbeiträge pro Bezugseinheit für die Jahre 1999 bis 2002 durch eine Mittelung der Einzeljahresbeiträge errechnet worden (…vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 24. Juli 2006, S. 6; Beiakte 3 zum Verfahren 11 K 2795/04, S. 11-21).
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